Schutz der Trinkwasserressourcen noch stärker in den Blick nehmen
VKU positioniert sich zu Verordnungsvorschlag über Reduktion von Pflanzenschutzmitteln

Die EU-Kommission will die Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel bis 2030 um 50 Prozent reduzieren. Aus VKU-Sicht sollte der Trinkwasserressourcenschutz noch stärker in den Blick genommen, die Anwendung in Trinkwassereinzugsgebieten auf Basis von Daten weitgehend eingeschränkt und die Verordnung mit der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie harmonisiert werden.

31.01.23

Auf EU-Ebene wird aktuell ein neuer Verordnungsvorschlag über die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beraten(SUR; der VKU berichtete), zu dem der VKU ein Positionspapier erarbeitet hat, das Sie unten aufrufen können. Das Papier ist Grundlage für die weiteren Gespräche auf europäischer und nationaler Ebene.

Zusammengefasst setzt sich der VKU dafür ein, dass die neue Verordnung:

  • das von der EU-Kommission vorgeschlagene verbindliche Ziel, den Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln bis 2030 um 50 Prozent zu reduzieren, mit konkreten und verbindlichen Maßnahmen unterlegt;
  • den Schutz der Trinkwasserressourcen noch stärker in den Blick nimmt;
  • die Anwendung von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln auch in Trinkwassereinzugsgebieten auf Basis von Daten weitgehend einschränkt;
  • eine Harmonisierung mit den Zielen und Vorgaben der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie erreicht.

Hintergrund

Mit der neuen Verordnung will die EU-Kommission die Verwendung chemischer Pflanzenschutzmittel in der EU bis 2030 um 50 Prozent reduzieren. Dazu sollen die Mitgliedstaaten eigene nationale Reduktionsziele festlegen. Außerdem schlägt die EU-Kommission ein Verbot aller Pflanzenschutzmittel in empfindlichen Gebieten vor. Es soll auch ökologisch empfindliche Gebiete umfassen, einschließlich solcher entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie und mit direktem Bezug zur neuen EU-Trinkwasserrichtlinie.

Nächste Schritte

Die Beratungen in Brüssel sind seit Vorlage des Kommissionsvorschlags von kontroversen Diskussionen geprägt. Zuletzt haben die EU-Agrarminister die EU-Kommission dazu aufgefordert, in Ergänzung zur bisherigen Folgenabschätzung eine neue Studie zu den Auswirkungen des Gesetzgebungsvorschlags vorzulegen. Die bisherige Untersuchung enthalte aus Sicht der Mitgliedstaaten keine ausreichenden quantitativen Analysen in Bezug auf die Auswirkungen des Vorschlags auf den Landwirtschaftssektor und die möglicherweise erhöhte Abhängigkeit von Nahrungsmitteln. Außerdem blieben die Effekte des vorgeschlagenen Verbots von Pflanzenschutzmitteln in empfindlichen Gebieten unberücksichtigt, insbesondere angesichts der begrenzten Verfügbarkeit risikoarmer Alternativen zu den herkömmlichen chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln. Dadurch werden die Verhandlungen auf EU-Ebene absehbar einige weitere Monate in Anspruch nehmen.