Das gegenwärtige Marktmodell beibehalten
VKU positioniert sich zur Anpassung des EU-Strommarktdesigns
Als Reaktion auf die Energiekrise und für einen schnellen Erneuerbaren-Ausbau hat die EU-Kommission Vorschläge zur Anpassung des EU-Strommarktdesigns vorgelegt. Der Vorschlag hält an den Grundmechanismen des Marktes fest. Der VKU mahnt, im anstehenden Gesetzgebungsprozess nicht vom gegenwärtigen Marktmodell abzurücken.
09.05.23
Als Reaktion auf die Energiekrise und für einen schnellen Erneuerbaren-Ausbau hat die EU-Kommission Vorschläge zur Anpassung des EU-Strommarktdesigns vorgelegt. Der Vorschlag hält an den Grundmechanismen des Marktes fest. Der VKU mahnt, im anstehenden Gesetzgebungsprozess nicht vom gegenwärtigen Marktmodell abzurücken.
Nach großem politischen Druck hat die EU-Kommission am 14. März ihre Vorschläge zur Anpassung des europäischen Strommarktdesigns vorgelegt. In seiner Stellungnahme bewertet der VKU viele der Vorschläge grundsätzlich positiv. Allen voran begrüßt der VKU, dass an den Grundmechanismen des Marktes, mit Wettbewerb und freier Preisbildung, festgehalten werden soll. Das gegenwärtige Marktmodell hat wesentlich zur Integration des europäischen Strommarkts und letztlich zur Abmilderung der Energiekrise beigetragen. Dieses Modell sollte auch weiterhin als wesentliches Element für die effektive und effiziente marktorientierte Preissetzung und den grundsätzlichen Abgleich der Angebots- und Nachfrageseite betrachtet werden. Im weiteren Gesetzgebungsprozess müssen der Rat der EU und das Europäische Parlament dieses Prinzip erhalten und von Eingriffen in den Markt absehen, z. B. durch die Einführung eines permanenten „Revenue Caps" (Erlösabschöpfung) auf alle Erzeugungsformen oder die Auflösung der sogenannten Merit Order.
VKU-Kernforderungen
Der VKU begrüßt die Vorschläge der Kommission, Abschlüsse von freiwilligen Power Purchase Agreements erleichtern zu wollen. Da PPAs eine weitere Komponente zur Diversifikation des Einkaufsportfolios von Versorgungsunternehmen und ein wichtiges Instrument für den rein marktbasierten Bau neuer EE-Kapazitäten sind, ist ein schneller PPA-Markthochlauf erstrebenswert. Aus Sicht des VKU sind eine Stärkung des Handels, eine zunehmende Standardisierung von PPAs sowie eine Vereinfachung von grenzüberschreitenden PPAs hierfür zielführende Maßnahmen. Zudem sollte im Wettbewerbsrecht explizit klargestellt werden, dass grüne PPAs auch mit einer Laufzeit von 10 Jahren oder länger abgeschlossen werden dürfen.
Auch begrüßt und unterstützt der VKU, dass die Inanspruchnahme eines Contracts for Differences für den Anlagenbetreiber freiwillig bleiben soll. Er muss die Wahl haben, ob er ein CfD abschließt oder sich für eine rein marktbasierte Stromvermarktung entscheidet, z. B. via PPA. Wichtig für den VKU ist, dass die Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum bei der Ausgestaltung von CfDs erhalten.
Hinsichtlich des Rechts auf gemeinsame Energienutzung („energy sharing“) müssen von allen Marktteilnehmern auch alle entsprechenden Pflichten übernommen werden. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Bilanzkreistreue und der geltenden Steuern, Abgaben und Netzentgelte. Nur so können Chancengleichheit, Wettbewerb und Versorgungsicherheit sowie ein systemdienliches Verhalten gewährleistet werden.
Kritisch bewertet der VKU jedoch den Vorschlag, eine vorgeschriebene Hedgingstrategie verpflichtend einzuführen, denn die Absicherung muss immer zum jeweiligen Vertriebsprodukt passen. Stattdessen sollten Anreize für mehr Transparenz hinsichtlich der Absicherung der vertraglich vereinbarten Energielieferungen gegenüber den Kunden gesetzt werden. Ebenfalls kritisch bewertet der VKU die Einführung eines Peak-Shaving-Produkts, da dies zu einer weiteren Fragmentierung des Strommarkts in Deutschland führen würde. Auch würde der Handlungsdruck zur Flexibilisierung für andere Verbraucher reduziert. Zudem besteht die Gefahr, dass ein Peak-Shaving-Produkt durch geringe Liquidität und ineffiziente Preisbildung oder mögliche Marktmacht gekennzeichnet sein könnte.
Es ist richtig, Regeln für Maßnahmen in einer Energiepreiskrise festzulegen. Dabei spricht der VKU sich jedoch dafür aus, keinen Preis festsetzen zu müssen, sondern eine Preisobergrenze zu bestimmen. Außerdem muss zwingend die Entschädigung für Energieversorger geregelt werden.
Nächste Schritte
Das Parlament wird sich voraussichtlich im September final positionieren, ein erster Berichtsentwurf ist für 12. Mai vorgesehen. Der Rat der EU strebt an, seine Position bis Ende Juni finalisiert zu haben. Der Legislativprozess auf EU-Ebene könnte damit zum Jahresende abgeschlossen sein.
In der politischen Debatte in Brüssel zeichnet sich stärker ab, dass es aus VKU-Sicht nicht ausschließlich darum gehen wird, den grundsätzlich positiven Kommissionsvorschlag weiter zu vereinfachen, sondern zu verhindern, dass das Parlament oder auch der Rat marktstörende Forderungen aufnehmen. Im Europäischen Parlament ist ein spanischer Abgeordneter Berichterstatter, im Ministerrat übernimmt Spanien ab Juli die Präsidentschaft und wird in der zweiten Jahreshälfte die Verhandlungen mit dem Parlament führen. Gerade Spanien und Frankreich setzen sich für die Trennung des Gaspreises vom Strompreis sowie für eine Erlösabschöpfung ein.