VKU bezieht Stellung zum Kommissionsvorschlag
VKU sieht Nachbesserungsbedarf bei Entwurf für die EU Gigabit-Infrastrukturverordnung
Mit der Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) werden die Themen Mitnutzung von Breitband-Infrastrukturen und Mitverlegung neu geregelt. Aus Sicht kommunaler Telekommunikationsunternehmen weist der Kommissionsvorschlag für den GIA an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf auf.
25.05.23
Mit der Gigabit-Infrastrukturverordnung (GIA) werden die Themen Mitnutzung von Breitband-Infrastrukturen und Mitverlegung neu geregelt. Aus Sicht kommunaler Telekommunikationsunternehmen weist der Kommissionsvorschlag für den GIA an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf auf.
Der Verordnungsvorschlag für eine EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung (Gigabit Infrastructure Act - GIA) wurde am 23. Februar 2023 von der Europäischen Kommission vorgelegt. Der VKU hat hierzu, gemeinsam mit dem Bundesverband Glasfaseranschluss, eine Stellungnahme erarbeitet, die im Mitgliederbereich zum Download zur Verfügung steht. Darin adressiert er zentrale Punkte des Gesetzesvorschlags, die aus Sicht der kommunalen Telekommunikationsunternehmen Nachbesserungsbedarf aufweisen. Zentral sind hierbei vor allem die aus VKU-Sicht kritischen Bestimmungen zur Baustellenkoordination sowie zum Zugang zu bestehender Infrastruktur.
VKU-Aktivitäten
Der VKU hatte sich bereits im Vorfeld zur Veröffentlichung intensiv in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Neben der Beteiligung an einem Workshop und einem Experteninterview im Rahmen einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts für Infrastruktur und Kommunikationsdienste zur Überarbeitung des Vorgängergesetzes hat der VKU sich zudem an einer öffentlichen Konsultation der Kommission beteiligt und direkte Gespräche in Brüssel geführt.
Inhalte und VKU-Kritik
Insgesamt setzt sich der VKU dafür ein, dass die Geschäftsmodelle der ausbauenden kommunalen Unternehmen geschützt und Anreize für den eigenwirtschaftlichen Erstausbau bestehen bleiben. Kooperationen beim Ausbau und der Mitnutzung von Telekommunikationsinfrastrukturen müssen möglich sein, allerdings auf Basis unternehmerischer Freiheit und nicht regulatorischer Zwänge. Um dieses Zielbild zu erreichen, sieht der VKU beim Kommissionsvorschlag für den GIA an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf.
In seiner Stellungnahme kritisiert der VKU insbesondere die vorgeschlagenen Regelungen zum Zugang zu bestehender Netzinfrastruktur. Aus Sicht des VKU sollten Zugangsansprüche nur greifen, wenn keine tragfähige Alternative auf der Vorleistungsebene, beispielweise in Form von Bitstrom-Zugang, vorliegt. Entsprechend sollte in der Verordnung definiert werden, was eine tragfähige Alternative ist. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Regelungen die Geschäftsmodelle erstausbauender Unternehmen und damit die Anreize für den Ausbau empfindlich dämpfen. Der VKU wird sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens dafür einsetzen, dass kein Zugang zur Infrastruktur gefordert werden kann, sofern bereits Bitstrom-Zugang angeboten wird.
Weiterhin sieht der VKU mit Besorgnis, dass im Rahmen des GIA öffentliche Mittel nicht definiert werden. Wird unter Verwendung öffentlicher Mittel ausgebaut, so kann die Baustellenkoordination und damit einhergehend die Mitverlegung eigener Glasfaserleitungen beantragt werden. Der Mangel einer entsprechenden Legaldefinition, welche klarstellt, dass es sich bei öffentlichen Mitteln um Förder- oder Haushaltsmittel handelt, hatte bereits in der Vergangenheit bei eigenwirtschaftlich glasfaserverlegenden Unternehmen in öffentlicher Hand zu Rechtsunsicherheit geführt. Hier muss klar definiert werden, dass sich der Begriff nicht auf die Eigentümerstruktur des ausbauenden Unternehmens bezieht. Allgemein sollte Baustellenkoordination nur verpflichtend sein, wenn keine tragfähige Alternative angeboten wird.
Neben Regeln zur Mitnutzung und Mitverlegung sieht der Kommissionsvorschlag auch Informations- und Transparenzpflichten vor. Hier warnt der VKU vor unverhältnismäßiger Mehrbelastung und fordert eine sichere Verwahrung dieser oft sensiblen Daten. Grundsätzlich muss aber gelten: Es sind nur so viele Informationen zu erheben, wie sie zur Erreichung des Zwecks unbedingt erforderlich sind, und damit so wenige Informationen wie möglich.
Begrüßenswert ist hingegen, dass zu gebäudeinternen physischen Infrastrukturen ausschließlich auf zukunftsfähige Glasfasertechnologie abgestellt wird.
Aktuell erarbeiten das Europäische Parlament und der Ministerrat ihre Positionen zum Kommissionsvorschlag, auf deren Basis sie im Rahmen der Trilog-Verhandlungen das finale Gesetz aushandeln werden. Mit einer Verabschiedung vor Herbst ist nicht zu rechnen.