EU-Abfallrahmenrichtlinie zu EPR-Systemen bei Altkleidern
VKU und FairWertung veröffentlichen neues Positionspapier
Die EU-Kommission hat am 5. Juli 2023 ihren Vorschlag für eine Teilüberarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie veröffentlicht. In dem Vorschlag wird die Erweiterte Herstellerverantwortung zu Textilien geregelt. Der VKU brachte sich bereits von Anfang an in die Brüsseler Debatte ein und veröffentlicht nun ein aktuelles Positionspapier gemeinsam mit dem Dachverband FairWertung.
19.09.23
Die EU-Kommission hat am 5. Juli 2023 ihren Vorschlag für eine Teilüberarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie veröffentlicht. In dem Vorschlag wird die Erweiterte Herstellerverantwortung zu Textilien geregelt. Der VKU brachte sich bereits von Anfang an in die Brüsseler Debatte ein und veröffentlicht nun ein aktuelles Positionspapier gemeinsam mit dem Dachverband FairWertung.
Die EU-Kommission hat als Kernstück der europäischen Abfallwirtschaft einen Vorschlag zur Teilüberarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt, in der es vor allem um die Behandlung von Alttextilien geht. Bereits mit der 2022 veröffentlichten Textilstrategie zeigte sich, dass die EU-Kommission in Textilien einen bedeutenden Sektor für die Umstellung von einer linearen hin zu einer Kreislaufwirtschaft sieht. Der VKU hat sich von Anfang an zu jedem Zeitpunkt eingebracht und berichtete.
Bereits im Vorfeld hatte der VKU gemeinsam mit dem Dachverband FairWertung e.V. 2021 ein Positionspapier veröffentlicht, um für die finanzielle Beteiligung von Herstellern durch die sogenannte Erweiterte Herstellerverantwortung zu werben. Der VKU berichtete. Nachdem der Vorschlag der EU-Kommission zur Überarbeitung im Juli 2023 veröffentlicht wurde, haben sich VKU und FairWertung nun erneut gemeinsam dazu positioniert.
Hintergrund dazu ist, dass ab 2025 eine EU-weite Getrenntsammlungspflicht für Alttextilien besteht, wodurch schätzungsweise 1,3 Millionen Tonnen nicht-wiederverwendbarer Textilien mehr entstehen, für die ein Absatzmarkt gefunden werden muss. Damit steht auch die kommunale und gemeinnützige Sammelstruktur für Alttextilien vor Herausforderungen. In Deutschland besteht aktuell ein flächendeckendes, akzeptiertes und eingeübtes Altkleidererfassungssystem. Der Entwurf zeigt, dass die Kommission an den richtigen Stellen ansetzt, um eine lokale, soziale und ökologische Kreislaufwirtschaft für Textilien und Bekleidung in der Europäischen Union umzusetzen.
Kernelement ist eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien. Die Kommission sieht dabei die erweiterte Produktverantwortung als Instrument zur Umsetzung der Getrenntsammlungspflicht und den Aufbau einer Kreislaufwirtschaft. Insgesamt entsprechen die Vorschläge und Präzisierungen der Kommission dem Modell, das FairWertung und VKU bereits vorgeschlagen hatten. Wichtig für die weiteren Verhandlungen auf europäischer Ebene sowie für die nationale Umsetzung ist, dass die kommunale Zuständigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz nicht in Frage gestellt wird und anerkannte Sammelsysteme erhalten bleiben. In Deutschland besteht aktuell ein flächendeckendes, akzeptiertes und eingeübtes Alttextilerfassungssystem. Dabei sollte einer kommunal-gemeinnützigen Kooperation auf nationaler Ebene der Weg bereitet werden.