EU-Kommission bereitet Überarbeitung der Kostensenkungsrichtlinie vor
Breitbandausbau in der EU voranbringen
Die Digitalisierung gehört zu den politischen Prioritäten der EU-Kommission. Voraussetzung dafür: der Ausbau hochleistungsfähiger digitaler Infrastruktur. Um den Breitbandausbau voranzubringen, will die Kommission die EU-Kostensenkungsrichtlinie überarbeiten. Dazu läuft aktuell eine Online-Konsultation gestartet, an der sich der VKU beteiligt.
23.02.21
Die Digitalisierung gehört zu den politischen Prioritäten der EU-Kommission. Voraussetzung dafür: der Ausbau hochleistungsfähiger digitaler Infrastruktur. Um den Breitbandausbau voranzubringen, will die Kommission die EU-Kostensenkungsrichtlinie überarbeiten. Dazu läuft aktuell eine Online-Konsultation gestartet, an der sich der VKU beteiligt.
Die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft ist neben dem europäischen Grünen Deal die zweite politische Priorität der EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen. Die Voraussetzung dafür sieht sie im Ausbau hochleistungsfähiger digitaler Infrastruktur. Um den Breitbandausbau in der EU voranzubringen, will die Kommission die EU-Kostensenkungsrichtlinie überarbeiten. Zur Vorbereitung der Überarbeitung hat sie eine öffentliche Online-Konsultation gestartet, die bis 2. März 2021 läuft und an der sich der VKU beteiligen wird. Der Gesetzgebungsvorschlag selbst soll im ersten Quartal 2022 folgen. Der VKU wird den Gesetzgebungsprozess eng begleiten.
Die Kostensenkungsrichtlinie ist die europäische Grundlage des nationalen DigiNetz-Gesetzes. Ziel der Richtlinie ist es, den Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zu erleichtern und Anreize zu schaffen, indem bestehende physische Infrastrukturen gemeinsam genutzt und ein effizienter Ausbau neuer physischer Infrastrukturen ermöglicht werden. In der Praxis führt die deutsche Umsetzung der Richtlinie aber dazu, dass sie einen Anspruch auf Baustellenkoordinierung und Mitnutzung entlang eines ersten Telekommunikationsnetzes schafft, soweit die Bauarbeiten an diesem Netz mit öffentlichen Mitteln finanziert sind. In Kombination bedeutet das, dass gerade kommunale Unternehmen aufgrund ihrer Eigentümerstrukturen von einer Pflicht zur Koordinierung oder Mitnutzung betroffen sind, auch dann, wenn sie mit eigenwirtschaftlichen Mitteln ein erstes Telekommunikationsnetz ausbauen. Das Resultat ist ein Überbau von Telekommunikationsleitungen von eigenwirtschaftlich agierenden kommunalen Telekommunikationsunternehmen. Alleine eine endgültige Definition der „öffentlichen Mittel“ als Haushaltsmittel oder die Herausnahme des Anspruchs auf Mitnutzung und Baustellenkoordinierung entlang von Telekommunikationsnetzen (VHC-Netzen) kann diese Problematik abschließend klären.
Bereits 2018 hatte die Kommission einen Bericht zur Umsetzung der Kostensenkungsrichtlinie in nationales Recht vorgelegt, der eine uneinheitliche nationale Umsetzung und fortbestehende Hürden beim effizienten und schnellen Netzausbau in der EU bescheinigte. In Deutschland wird die bisherige nationale Umsetzung vielfach zur Legitimation eines Doppel- bzw. Überbaus von Breitbandinfrastrukturen genutzt. Mit der Überprüfung will die Kommission die erzielten Synergien mit anderen Sektoren wie Verkehr und Energie untersuchen. Außerdem soll geprüft werden, inwieweit eine Verzahnung mit dem europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, dessen Umsetzung in deutsches Recht über die TKG-Novelle derzeit läuft, erforderlich ist. Darüber hinaus soll die Nachhaltigkeit der Netze stärker in den Fokus gerückt werden.