Eindämmung von Plastikabfällen weiterhin auf der EU-Agenda
Ein Jahr EU-Einwegkunststoffrichtlinie: Was hat sich seitdem in der EU getan?
Vor über einem Jahr hat die EU die Einwegkunststoffrichtlinie verabschiedet. Ziel ist: weniger Plastikmüll in der Umwelt durch z.B. Produktverbote, erweiterte Herstellerverantwortung und mehr Recycling. Der VKU verfolgt aktiv die nationale und europäische Umsetzung. Was hat sich seitdem getan und wie sieht die Umsetzung in anderen europäischen Staaten aus?
02.09.20
Vor über einem Jahr hat die EU die Einwegkunststoffrichtlinie verabschiedet. Ziel ist: weniger Plastikmüll in der Umwelt durch z.B. Produktverbote, erweiterte Herstellerverantwortung und mehr Recycling. Der VKU verfolgt aktiv die nationale und europäische Umsetzung. Was hat sich seitdem getan und wie sieht die Umsetzung in anderen europäischen Staaten aus?
Vor über einem Jahr verabschiedete die EU die Einwegkunststoffrichtlinie mit dem Ziel, dass weniger Plastik in der Umwelt, insbesondere in den Meeren, landet und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit nachhaltigen und innovativen Geschäftsmodellen zu fördern. Besonders wichtig für die kommunalen Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe: Erstmals müssen sich Hersteller an den Sammlungs- und Reinigungskosten für bestimmte achtlos im öffentlichen Raum weggeworfene, sogenannte gelitterte, Einwegkunststoffabfälle finanziell beteiligen. Der VKU begleitet national wie europäisch eng den Umsetzungsprozess und veröffentlichte erst kürzlich die VKU-INFA Studie. Neben Produktverboten und der erweiterten Herstellerverantwortung beinhaltet die Richtlinie Zielvorgaben wie eine Getrenntsammlungsquote für Einwegplastikflaschen von 90 Prozent bis 2029 oder einem Mindestrezyklatanteil in solchen Flaschen von 30 Prozent bis 2030. Bis zum 3. Juli 2021 müssen die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.
Frankreich gilt als Vorreiter in Sachen Kreislaufwirtschaft: Als erstes Land hat es frühzeitig eine Strategie zur Plastikproblematik veröffentlicht. Mit dem Gesetz zur Abfallvermeidung und der Kreislaufwirtschaft, welches bereits im Februar 2020 verabschiedet wurde, wurden bereits einige Maßnahmen der Einwegkunststoffrichtlinie umgesetzt. Frankreich geht in einigen Punkten sogar über die europäischen Vorgaben hinaus. Das Gesetz verbietet unter anderem etwa Plastikkonfetti oder Verpackungen für Obst und Gemüse (mit einigen Ausnahmen). Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass alle Lebensmittelverpackungen, die in Hotels, Restaurants und Cafés vor Ort verzehrt werden, bis 2023 wiederverwendbar sein müssen. Es beinhaltet auch das Ziel, den Verbrauch von Plastikflaschen bis 2030 zu halbieren. Weiterhin soll die erweiterte Herstellerverantwortung künftig auf eine große Produktpalette ausgeweitet werden wie z.B. Spielzeug, Gartenartikel, Kraftfahrzeuge oder Mineralöle.
Bereits vor der europäischen Richtlinie gab es Verbote von Einwegplastikprodukten in einigen spanischen Regionen wie auf den balearischen Inseln oder in Navarra. Auch in Italien sind Plastiktüten seit 2013 verboten, mit Ausnahme von „biologisch abbaubaren und kompostierbaren“, und seit 2016 Plastikohrstäbchen. Die dort geplante Einführung einer Plastikabgabe wurde auf 2021 verschoben und muss nun mit der kürzlich beschlossenen EU-Plastikabgabe abgestimmt werden.
Der VKU spricht sich schon lange für die Einführung von Pfandsystemen für Plastikflaschen in anderen europäischen Ländern nach deutschem Vorbild aus. Aktuell wird dies in Österreich stark diskutiert, während es in Ländern wie z.B. Spanien bislang nicht in Betracht gezogen wurde. In den Niederlanden wurde kürzlich das Pfandsystem auf Einwegplastikflaschen mit weniger als einem Liter Füllmenge ausgeweitet. Der aktuelle Gesetzesentwurf sieht damit die Zielerreichung zur 90-prozentigen Getrenntsammlung für Plastikflaschen bereits bis 2022 vor.
Weitere Schritte der EU gegen Verpackungsabfälle
Aktuell wird auch die Verpackungsrichtlinie von der Kommission auf eine mögliche Novellierung unter folgenden Gesichtspunkten überprüft: Reduzierung von Verpackungen und Verpackungsabfällen durch neue EU-Vorgaben, Steigerung von Rezyklatanteilen in Verpackungen und die Erleichterung und Förderung der Wiederverwendung oder Verwertung von Verpackungen durch Designvorgaben. Eine öffentliche Konsultation der Kommission hierzu wird für Herbst 2020 erwartet. Der VKU wird sich daran beteiligen. Ein entsprechender Gesetzgebungsvorschlag der Kommission soll im zweiten Quartal 2021 folgen.