Parlament und Ministerrat müssen die erzielte Einigung noch annehmen
Einigung zur Neufassung der EU-Trinkwasserrichtlinie

Die EU-Institutionen haben eine vorläufige Einigung in den Verhandlungen zur Revision der Trinkwasserrichtlinie erzielt. Nach ersten Informationen sieht sie in zahlreichen Punkten Verbesserungen für die kommunale Wasserwirtschaft gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag vor. Andere zentrale Regelungen sind jedoch weiterhin kritisch zu bewerten.

30.01.20

In der Nacht von 18. auf 19. Dezember 2019 konnten die EU-Institutionen eine vorläufige Einigung in den Verhandlungen zur Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie erzielen. Der VKU hat die Verhandlungen auf europäischer und nationaler Ebene intensiv begleitet und die Position der kommunalen Wasserwirtschaft von Beginn an in den Gesetzgebungsprozess eingebracht. Die Einigung sieht nach ersten Informationen in zahlreichen Punkten Verbesserungen für die kommunale Wasserwirtschaft gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag vor. Damit werden wesentliche Forderungen des VKU aufgegriffen. Aber: Es bleiben bei anderen zentralen Regelungen kritische Punkte bestehen. Die Einigung muss noch von Parlament und Ministerrat angenommen werden, sobald der konsolidierte Einigungstext vorliegt.

In der Nacht von 18. auf 19. Dezember 2019 konnten die EU-Institutionen eine vorläufige Einigung in den Verhandlungen zur Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie erzielen. Der VKU hat die Verhandlungen auf europäischer und nationaler Ebene intensiv begleitet und die VKU-Position aktiv in den Ge-setzgebungsprozess eingebracht. Die Einigung sieht nach ersten Informationen in zahlreichen Punkten Verbesserungen für die kommunale Wasserwirtschaft gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag vor. Damit werden wesentli-che Forderungen des VKU aufgegriffen. Aber: Als Ergebnis der Kompromissfindung bleiben bei anderen zentralen Regelungen kritische Punkte bestehen. Die Einigung muss noch von Parlament und Ministerrat angenommen werden, sobald der konsolidierte Einigungstext vorliegt.

Zu den Verbesserungen gehört nach ersten Informationen, dass das System der Indikatorparameter wiedereingeführt wird. Der Kommissionsvorschlag sah eine Streichung vor. Wichtig ist insbesondere auch, dass die VKU-Forderung, die Probenahmehäufigkeiten an das System der bestehenden Trinkwasserrichtlinie anzupassen, aufgegriffen wurde. Der Kommissionsvorschlag hätte einen unver-hältnismäßigen Aufwand aufgrund der deutlich erhöhten Probenahmehäufigkeit bedeutet, obwohl sich die aktuellen Vorgaben bewährt haben. Außerdem wurde die Notwendigkeit einheitlicher Vorgaben für Materialien in Kontakt mit Trinkwasser erkannt.

Neu ist: Der risikobasierte Ansatz soll für alle Wasserversorger und für die gesamte Versorgungskette eingeführt werden. Die VKU-Forderung, die Ausgestal-tung den Mitgliedstaaten zu überlassen, wurde nicht aufgegriffen. Umso wichtiger ist es nun, bei der nationalen Umsetzung eine praxistaugliche Verteilung der Zuständigkeiten sicherzustellen, unverhältnismäßige bürokratische Auflagen für Wasserversorger und Behörden zu vermeiden und die Maßnahmen beim Verur-sacher der Verunreinigung und den jeweiligen Stoffen anzusetzen.

Neu sind auch Vorgaben zu Stoffen, die bisher noch nicht in der Trinkwasserrichtlinie geregelt sind. Mit Blick auf den Umgang mit Mikroplastik und Stoffen mit endokriner Wirkung hatte der VKU darauf hingewiesen, dass noch erheblicher Forschungsbedarf bezüglich ihrer Gesundheitsrelevanz besteht und einheitliche Messmethodiken fehlen. Diese Hinweise wurden teilweise aufgegriffen. Nach ersten Informationen soll die Kommission für Mikroplastik zunächst eine einheitliche Messmethodik vorlegen. Die zwei endokrinen Disruptoren Beta-Östradiol und Nonylphenol sollen auf eine Beobachtungsliste gesetzt werden. Bisphenol A soll hingegen auf der Liste der chemischen Parameter ergänzt werden. Kritisch sind außerdem neue Vorgaben zu nicht-relevanten Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln und PFAS-Substanzen. Die Vorgaben zu Pflanzenschutzmitteln räumen den Mitgliedstaaten jedoch einen gewissen Gestaltungsspielraum ein, weswegen der VKU die Umsetzung auf nationaler Ebene eng begleiten wird.

Darüber hinaus werden als Reaktion auf die europäische Bürgerinitiative „Right2Water“ Vorgaben eingeführt, die bisher nicht Teil der Richtlinie waren. Dazu gehören Maßnahmen zur Bereitstellung des Zugangs zu Trinkwasser. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass an öffentlichen Plätzen „Equipment“ zum Trinken von Leitungswasser, also Trinkwasserbrunnen, bereitgestellt werden. Auch neue Pflichten zur Information der Verbraucher werden eingeführt. Der VKU hatte sich dafür ausgesprochen, dass im Vordergrund stehen muss, den Informationsanspruch der Verbraucher bezüglich der Qualität ihres Trinkwassers und der Versorgungssicherheit zu bedienen. Nach ersten Informationen sieht die Einigung aber auch über die Qualität hinausgehende Aspekte vor.

Hinzu kommt außerdem eine neue Vorgabe zu Leckageraten. Die Mitgliedstaaten sollen in ihrem Gebiet das Niveau untersuchen und an die EU-Kommission übermitteln. Daraus wird die Kommission einen Durchschnittswert ermitteln. Mitgliedstaaten, die über diesem Wert liegen, sollen einen Aktionsplan zur Re-duktion von Leckagen entwickeln.