Abfälle sollen nachhaltiger behandelt werden
EU-Kommission macht Vorschlag zur Abfallverbringung

Medial sind insbesondere illegale Mülldeponien mit Abfall aus EU-Ländern in Drittstaaten häufig im Fokus. Dagegen möchte die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag zur Überarbeitung der Abfallverbringungsverordnung vorgehen. Ebenso sollen Abfälle mehr als Rohstoffe angesehen werden sowie das Recycling innerhalb der EU gestärkt werden.

29.11.21

In der Abfallwirtschaft sollen im Rahmen des Grünen Deals Abfälle als wertvolle Sekundärrohstoffe angesehen und nachhaltig behandelt werden. Gleichzeitig soll der Abfallhandel stärker reguliert werden. Denn schon lange sind insbesondere illegale Mülldeponien im Fokus der Öffentlichkeit. Erst vor Kurzem wurde von der Umweltorganisation Greenpeace Plastikmüll aus Österreich auf einer wilden Deponie in Polen entdeckt. Dafür hat die EU-Kommission am 17. November einen Vorschlag zur Überarbeitung der Abfallverbringungsverordnung vorgelegt, in dem insbesondere drei Ziele verfolgt werden sollen: Die Verlagerung der EU-Abfallproblematik in Drittländer soll verhindert werden, der Transport von Abfällen zur Wiederverwertung und Wiederverwendung innerhalb der EU soll erleichtert werden, und es soll besser gegen illegale Abfallverbringungen vorgegangen werden. Der VKU hat den Vorschlag grundsätzlich begrüßt: Es ist essentiell, Abfälle umweltgerecht, ob innerhalb der EU oder in Drittstaaten, zu behandeln. Der VKU prüft den Vorschlag nun im Detail.

Um die Ziele zu erreichen, schlägt die EU-Kommission eine Reihe von Maßnahmen vor. So sollen strengere Regeln für die Ausfuhr von Abfällen in Nicht-OECD-Länder gelten und dies besser überwacht werden. EU-Unternehmen, die Abfälle außerhalb der EU exportieren, sollen dazu verpflichtet werden, sicherzustellen, dass die Einrichtungen, die ihre Abfälle empfangen, einer unabhängigen Prüfung unterzogen werden. So soll gewährleistet werden, dass die Abfälle umweltgerecht behandelt werden. Außerdem sollen Sanktionen gegen die illegale Verbringung von Abfällen verschärft werden, um die Abschreckung zu erhöhen. Darüber hinaus sollen die Verfahren zur Erleichterung der Verbringung von Abfall in die Kreislaufwirtschaft innerhalb der EU, unter anderem durch die vollständige Digitalisierung, gefördert werden. Die EU-Kommission will die Mitgliedstaaten bei den Ermittlungen zur grenzüberschreitenden Kriminalität im Zusammenhang mit dem Abfallhandel unterstützen. Für Verbringungen zur Deponierung oder Verbrennung sollen strengere Bedingungen gelten.

Nächste Schritte

Mit der Veröffentlichung des Kommissionsvorschlags beginnen in Brüssel die Verhandlungen mit Rat und Parlament. Der VKU wird den Prozess eng begleiten. Nach Abschluss der Verhandlungen, die einige Monate bis Jahre in Anspruch nehmen können, sollen die Maßnahmen für die Ausfuhr von Abfällen erst drei Jahre später Anwendung finden, um ausreichend Zeit sowohl für die Vorbereitung auf eine nachhaltigere Behandlung direkter Abfallströme als auch für den Übergang zu neuen Geschäftsmodellen und die Erhöhung der Gesamtkapazität der EU zur Bewältigung des EU-Abfallaufkommens zu gewährleisten.