Nachhaltige Batterien für eine kreislauforientierte Wirtschaft
EU-Kommission veröffentlicht Vorschlag über eine Batterieverordnung

Die Kommission veröffentlichte im Dezember einen Vorschlag über eine Batterieverordnung, die die bisherige Batterierichtlinie ersetzen soll. Der Entwurf sieht einen nachhaltigen Rahmen für alle Phasen des Lebenszyklus von der Rohstoffgewinnung bis zur Batterieentsorgung vor, u.a. die Anhebung der Sammelziele, Neudefinition von Gerätebatterien oder Mindestrezyklatquoten.

21.01.21

Die EU-Kommission veröffentlichte am 10. Dezember 2020 einen Vorschlag über eine EU-Batterieverordnung als ersten konkreten Gesetzesvorschlag des Grünen Deals neben dem Klimagesetz. Damit soll die bisherige Richtlinie 2006/66/EG über Batterien und Akkumulatoren von 2006 ersetzt werden und sichergestellt werden, dass alle in Europa verkauften und importierten Batterien nachhaltig hergestellt und recycelt werden. Damit einhergehend sind einige Punkte auch von Relevanz für den VKU, insbesondere für die Abfallwirtschaft mit Blick auf Vorgaben zur Rücknahme und Entsorgung von Altbatterien. Der VKU hat sich bereits früh in die Diskussion eingebracht und wird weiterhin das Novellierungsverfahren eng begleiten, um die kommunalwirtschaftlichen Interessen einzubringen.

Die Kommission schlägt in ihrem Entwurf verbindliche Anforderungen für alle Batterietypen vor, die in der EU in Verkehr gebracht werden. Unter einer neuen Definition für Gerätebatterien sollen künftig alle versiegelten Batterien und Akkus bis zu einem Gewicht von 5kg fallen, die nicht für industrielle Zwecke verwendet werden oder als (Elektro)Autobatterien eingestuft sind. Damit würden zukünftig auch z.B. Pedelec-Batterien unter die Definition von Gerätebatterien fallen. Um den Lebenszyklus von Batterien zu verlängern, sieht der Vorschlag eine Anhebung der Sammelquoten für Gerätealtbatterien von aktuell 45% auf 65% im Jahr 2025 und auf 70% im Jahr 2030 vor. Außerdem sollen die Hersteller stärker zu einer leichteren Entfernbarkeit der Altbatterien aus dem Altgerät verpflichtet werden. Kennzeichnungspflichten sollen über die Lebensdauer, das Vorhandensein gefährlicher Substanzen und Sicherheitsrisiken der Batterien informieren. Darüber hinaus sollen die Batteriehersteller zur Einhaltung von verbindlichen Recyclingzielen ab 2030 für z.B. Lithium und Kobalt verpflichtet werden. Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien sollen ab 2027 Mindestanteile an recycelten Materialien enthalten. Weitere Vorgaben sollen für eine erleichterte Weiterverwendung von Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien für z.B. die stationäre Energiespeicherung sorgen.