Neue Nachhaltigkeitskriterien und eine potenzielle Ausweitung der Taxonomie
Expertengremium der Kommission legt Berichte zur Weiterentwicklung der Taxonomie vor
In Brüssel werden die Arbeiten an der EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen fortgeführt. Neben den technischen Bewertungskriterien für die übrigen vier Umweltziele wurden Vorberichte zur möglichen Erweiterung der Taxonomie vorgelegt.
31.08.21
In Brüssel werden die Arbeiten an der EU-Taxonomie für nachhaltige Investitionen fortgeführt. Neben den technischen Bewertungskriterien für die übrigen vier Umweltziele wurden Vorberichte zur möglichen Erweiterung der Taxonomie vorgelegt.
Das Expertengremium der Kommission, die "Platform on Sustainable Finance", hat seine Vorschläge für Nachhaltigkeitskriterien für die übrigen vier Umweltziele der Taxonomie veröffentlicht.
Technischen Bewertungskriterien
Gemäß der Taxonomie-Verordnung aus dem Jahr 2020 legt die Kommission im Rahmen sogenannter delegierter Rechtsakte die genauen Schwellenwerte und Kriterien dafür fest, wann eine Aktivität als nachhaltig im Sinne der Taxonomie gelten kann. Am 21. April hat die Kommission hierzu einen ersten delegierten Rechtsakt mit den Kriterien für die Umweltziele Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel veröffentlicht. Der VKU berichtete dazu ausführlich. Aktuell sind die Kriterien für die übrigen vier Umweltziele der Taxonomie, die nachhaltige Nutzung und der Schutz der Wasser- und Meeresressourcen, den (4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, die (5) Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung sowie (6) den Schutz und die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt und der Ökosysteme, in Arbeit. Mit der Erarbeitung ist die Expertengruppe der Kommission, die Platform on Sustainable Finance, beauftragt. Sie legte am 03. August 2021 ihren Berichtsentwurf zu den Kriterien vor, welcher bis zum 24. September 2021 kommentiert werden kann. Der VKU erarbeitet zurzeit seine Rückmeldung hierzu, welche mit den Antworten anderer Stakeholder in den finalen Bericht der Platform zu den technischen Bewertungskriterien einfließen wird. Diesen wird die Kommission als Grundlage für den zweiten delegierten Rechtsakt mit Kriterien für Nachhaltigkeit im Sinne der Taxonomie nutzen. Seine Veröffentlichung ist für das erste Quartal 2022 vorgesehen.
Erweiterung der Taxonomie
Neben ihrer Fertigstellung befasst sich die Platform on Sustainable Finance mit der Weiterentwicklung der Taxonomie. Eine mögliche Ausweitung der Taxonomie geht auf die ursprüngliche Taxonomie-Verordnung aus dem Jahr 2020 zurück. Sie verpflichtet die Kommission, bis zum 31. Dezember 2021 einen Bericht zu einer möglichen Ausweitung der Taxonomie vorzulegen. Diesem Auftrag folgend erarbeitet die Platform on Sustainable Finance als Expertengremium der Kommission einen Bericht zu den Vor- und Nachteilen dieser möglichen Ausweitung der Taxonomie. Konkret geht es um die potenzielle Schaffung einer sozialen Taxonomie, welche die soziale Verträglichkeit und den sozialen Beitrag von Aktivitäten abbildet, sowie die Erweiterung der Taxonomie um eine Liste von Aktivitäten, welche die Umweltziele erheblich beeinträchtigen. Am 12. Juli hat die Platform on Sustainable Finance zu beiden möglichen Erweiterungen ihre Berichtsentwürfe vorgelegt.