VKU bringt Positionen der Kommunalwirtschaft in EU-Diskussionen ein
Klimaschutz, Umweltschutz und die wirtschaftliche Entwicklung Europas zusammendenken
Anfang März hat die EU-Kommission mit dem Vorschlag für ein europäisches Klimagesetz zur Verankerung der Klimaneutralität bis 2050 das Herzstück ihres Grünen Deals vorgelegt. Nun schreiten die Beratungen in Rat und Parlament voran. Der VKU hat sich mit einem spartenübergreifenden Schreiben in die Debatte eingebracht.
02.06.20
Anfang März hat die EU-Kommission mit dem Vorschlag für ein europäisches Klimagesetz zur Verankerung der Klimaneutralität bis 2050 das Herzstück ihres Grünen Deals vorgelegt. Nun schreiten die Beratungen in Rat und Parlament voran. Der VKU hat sich mit einem spartenübergreifenden Schreiben in die Debatte eingebracht.
Mit dem europäischen Grünen Deal verfolgt die neue EU-Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen ehrgeizige Ziele in den Bereichen Klima- und Umweltschutz. Das Herzstück: ein europäisches Klimagesetz, dass das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 gesetzlich verankern soll. Den Vorschlag dazu hat die Kommission am 4. März 2020 vorgelegt. Nun beraten Rat und Parlament. Die Berichterstatterin des Umweltausschusses im Parlament, die schwedische Sozialdemokratin Jytte Guteland, hat inzwischen ihren Berichtsentwurf vorgelegt – und zeigt sich sogar noch ambitionierter als die Kommission. Auf dieser Basis wird das Parlament in den kommenden Wochen verhandeln, mit dem Ziel, sich bis Oktober zu positionieren. Der VKU hat die relevanten Abgeordneten in einem spartenübergreifenden Schreiben adressiert, das Sie in unserem Mitgliederbereich auf der Webseite aufrufen können. Darin unterstützt der VKU die Intention des vorgeschlagenen EU-Klimagesetzes und spricht sich dafür aus, dass Klimaschutz, Umweltschutz und die wirtschaftliche Entwicklung Europas zusammen gedacht werden müssen.
Green Deal und Pariser Klimaabkommen
Während der europäische Grüne Deal und das Ziel der Klimaneutralität Chancen und Herausforderungen für kommunale Unternehmen implizieren, weist der VKU darauf hin, dass es einen ausgewogenen und effizienten Mechanismus bedarf, um dieses Ziel zu erreichen. An oberster Stelle muss stehen, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Weder die Strom-, Wärme- noch Wasserversorgung dürfen gefährdet werden. Bei der Umsetzung der Ziele müssen föderale Strukturen und regionale Gegebenheiten berücksichtigt werden – die Energie- und Klimawende kann nur vor Ort gelingen. Aufgabe der Politik muss es sein, geeignete und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die einerseits individuellen Spielraum schaffen und gleichzeitig das Investitionsrisiko in neue nachhaltige Technologien bei Technologieoffenheit geringhalten. Begrüßenswert ist, dass die Kommission mit dem Grünen Deal erstmals einen ganzheitlichen Ansatz für die Bewältigung klima- und umweltbedingter Herausforderungen gewählt hat. Im Sinne des Grünen Deals muss sichergestellt werden, dass Klimaschutz und Umweltschutz Hand in Hand gehen. Konkret muss das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 eng mit den europäischen Umweltzielen verzahnt werden.
Mit dem Klimagesetz will die Kommission das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in europäisches Recht verankern und einen Fahrplan zur Erreichung des Ziels festlegen. Es dient der Umsetzung des im Pariser Klimaabkommens beschlossenen 1,5-Grad-Ziels. Zu den im Kommissionsvorschlag angekündigten Schritten gehört insbesondere eine neue EU-Zielvorgabe für die Verringerung der Treibhausgasemissionen bis 2030 – vom bisherigen Ziel von 40 Prozent Reduktion des CO2-Ausstoßes auf eine möglicherweise 50- oder 55-prozentige Reduktion. Dazu sollen EU-weite Zielpfade festgelegt werden. Die Mitgliedstaaten sollen außerdem Strategien zur Anpassung an den Klimawandel entwickeln und umsetzen. Dass der Entwurf Klimaneutralität und Klimaanpassung zusammendenkt, begrüßt der VKU ausdrücklich.
EU-Parlament fordert sektorale und nationale Reduktionsziele
Die Berichterstatterin im Parlament geht noch einen Schritt weiter und fordert noch ambitioniertere Ziele: eine Reduktion um 65 Prozent bis 2030 und um 80 bis 85 Prozent bis 2040. Zusätzlich zum europäischen Ziel der Klimaneutralität soll auch jeder einzelne Mitgliedstaat dieses Ziel bis 2050 erreichen. Jeder Sektor wird angehalten, einen Fahrplan zur Emissionsreduktion zu entwickeln und darzulegen, wann man das Ziel der Klimaneutralität erreichen will (spätestens 2050), welche Hürden es gibt und welcher technologischen Lösungen sowie Investitionen es bedarf. Es soll ein EU-CO2-Budget bilanziell eingeführt werden, das die verbleibende Menge an Gesamtemissionen für die europäische Wirtschaft pro Jahr abbildet sowie für jeden einzelnen wirtschaftlichen Sektor konkretisiert, wieviel Emissionen noch ausgestoßen werden können, ohne die EU-Verpflichtungen gemäß dem Pariser Abkommen zu gefährden.