Europäische Kreislaufwirtschaft
Kreislaufwirtschaft als wesentlicher Bestandteil des European Green Deals
Die EU-Kommission setzt verstärkt auf den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, um Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch zu entkoppeln und um Europa bis 2050 klimaneutral zu entwickeln.
27.02.20
Die EU-Kommission setzt verstärkt auf den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, um Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch zu entkoppeln und um Europa bis 2050 klimaneutral zu entwickeln.
Bereits im Dezember 2019 verkündete die Kommissionspräsidentin von der Leyen und der Kommissionsvizepräsident Timmermans mit dem Green Deal eine langfristige Vision, die Investitionen und Modernisierung sichern sowie Mensch und Umwelt schützen soll. In seiner ersten offiziellen Stellungnahme zum Green Deal begrüßte das Europäische Parlament die Klimaneutralität bis 2050, forderte aber zugleich eine Erhöhung der EU-Ziele zur Reduktion der Treibhausgasemissionen auf 55 Prozent für 2030.
Der Investitionsplan für den Green Deal sieht vor, private und öffentliche Investitionen in Höhe von über einer Billion Euro zu mobilisieren. Jedoch sind bereits zur Erreichung des 40-Prozent-Zieles bis 2030 über 260 Milliarden Euro zusätzlich notwendig. Finanziert werden soll die Hälfte über den EU-Haushalt. Daneben sollen etwa 114 Milliarden Euro von den Mitgliedsstaaten kofinanziert sowie 300 Milliarden Euro aus privaten und öffentlichen Investitionen mobilisiert werden. Der „neue Mechanismus für einen gerechten Übergang“ soll Regionen und Gemeinden unterstützen, die besonders von der Klima- und Energiewende betroffen sein werden. Deutsche Regionen und Gemeinden sollen mit 877 Millionen Euro davon profitieren. Diskussionsgegenstand ist weiterhin die Finanzierungslücke im EU-Haushalt, hervorgerufen durch den Brexit. Inwieweit eine EU-weite Plastiksteuer dafür in Fra-ge kommen kann, wird unter der kroatischen Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2020 mit allen Mitgliedsstaaten diskutiert.
Auch für die kommunalen Unternehmen in der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung stehen wichtige Weichenstellungen bevor. Zusammen mit der Industriestrategie und dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft will die Kommission dazu beitragen, die Wirtschaft in der EU zu modernisieren und die Chancen der Kreislaufwirtschaft im In- und Ausland zu nutzen. Eines der Hauptziele wird die Errichtung eines politischen Rahmens sein, der zur Entwicklung von Leitmärkten für klimaneutrale und kreislauffähige Produkte im europäischen Binnenmarkt und darüber hinaus anregt. Der kürzlich veröffentlichte „The Circularity Gap report 2020“ zeigt, dass es weiterhin großen Handlungsbedarf gibt. Der Anteil, der in die Kreislaufwirtschaft zurückgeführten Materialien ist weltweit zuletzt von 9,1 (2015) auf 8,6 Prozent (2017) gesunken.
Der Aktionsplan wird eine Strategie für nachhaltige Produkte beinhalten, die der Reduzierung und Wiederverwendung von Materialien Vorrang gegenüber deren Recycling beimessen wird. Die bevorstehenden Überarbeitungen der Gesetze zu Batterien, Verpackungen, Altfahrzeugen und Abfallverbringung sollen sich auf Abfallvermeidung, saubere Materialströme, höhere Recyclingkapazitäten und besser funktionierende Märkte für Sekundärrohstoffe konzentrieren. Ein weiterer Fokus wird auf der Sensibilisierung der Verbraucher liegen, indem Produkte mit klaren und verständlichen Hinweisen auf ihre Nachhaltigkeit überprüfbar werden, um damit die Praxis des „Green-Washing“ einzudämmen. Mit einem Recht auf Reparatur und der Einführung eines einheitlichen Generalsteckers will die EU-Kommission der Ressourcenverschwendung bei elektronischen Geräten entgegenwirken. Zudem sollen Vorschläge für harmonisierte Getrenntsammlungssysteme und konkrete Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen erarbeitet werden. Für den Plastikbereich verstärkt die Kommission den Blick auf die Vermeidung von Mikroplastik und deren Umweltauswirkungen. In Bezug auf die Einwegkunststoffrichtlinie beabsichtigt die Kommission für die zeitnahe Umsetzung ein harmonisiertes Verständnis der Produkte, die unter die Richtlinie fallen, zu veröffentlichen, sowie Vorgaben für die Kennzeichnungspflicht von Produkten wie Tabakerzeugnisse, Getränkebehälter oder Feuchttücher.
Die kommunalen Unternehmen der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung unterstützen die Umsetzung und Weiterentwicklung einer ganzheitlichen europäischen Kreislaufwirtschaft, in der Abfallvermeidung, Ressourceneffizienz, Umweltschutz und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung im Vordergrund stehen. Deshalb ist die enge Begleitung der gesetzgeberischen Aktivitäten auf EU-Ebene und die Vernetzung mit relevanten Stakeholdern wichtig, um die Sicht der deutschen Kommunalwirtschaft einzubringen.