EU-Kommission hält an grüner und digitaler Priorität fest
Zentrale Vorhaben der Europäischen Datenstrategie sind Teil des Wiederaufbauplans

Die zentrale Position im Wiederaufbauplan der EU-Kommission zur Überwindung der Corona-Krise unterstreicht den Stellenwert, den Digitalpolitik für die EU hat. Den dazugehörigen Fahrplan im Bereich Daten, die Europäische Datenstrategie, lieferte die Kommission bereits am 19. Februar 2020. Nun soll sie die wirtschaftliche Erholung mit antreiben.

02.06.20

Die Akzentuierung im neuen Wiederaufbauplan der Kommission zur Überwindung der Corona-Krise unterstreicht den Stellenwert, den Digitalpolitik für die EU hat. Investitionen in digitale Infrastruktur und Technologien sollen zu einer sogenannten „Digitalen Erholung“ führen und so zum wirtschaftlichen Wiederaufbau beitragen. Den dazugehörigen Fahrplan im Bereich Daten, die Europäische Datenstrategie, lieferte die Kommission bereits am 19. Februar 2020. Sie hat zum Ziel, die sektoren- und grenzübergreifende Nutzung von Daten in Europa zu fördern. Zusammen mit dem zeitgleich veröffentlichten Weißbuch zur künstlichen Intelligenz soll sie Europa für das digitale Zeitalter fit machen. Die EU-Kommission will die digitale Wende Europas vorantreiben, es zu einem Vorreiter der Digitalwirtschaft machen und mittels Digitalisierung die wirtschaftliche Erholung antreiben.

EU-Datenstrategie

Die Datenstrategie muss vor dem Hintergrund der rapide anwachsenden Menge gesammelter Daten und ihrer zunehmenden Zentralität in allen Bereichen von Gesellschaft und Wirtschaft gesehen werden. Damit die europäische Wirtschaft international konkurrenzfähig bleibt, muss nach Ansicht der Kommission das Teilen und Nutzen von Daten erleichtert werden, was letztlich die Herausbildung eines europäischen Binnenmarktes für Daten zum Ziel hat. Hierzu kündigte die Kommission in der Datenstrategie verschiedene Maßnahmen an, die Fragen der Haftung und des Datenschutzes bei der Datennutzung klären und europaweit vereinheitlichen sollen.

Ein europäischer Datenraum

Am Ende dieses Prozesses wird ein sogenannter europäischer Datenraum stehen, welcher die europäische Vorstellung einer Datenwirtschaft verwirklicht, in Abgrenzung von den USA und China – das meint: Privatsphäre, Datenschutz und Wettbewerb stehen gleichrangig nebeneinander und werden in einem digitalen EU-Binnenmarkt gleichermaßen gewährleistet. Ein Beispiel für die erforderlichen klaren Regeln für Datenzugang und -nutzung ist die bereits 2019 verabschiedete PSI- oder Open Data-Richtlinie. Sie regelt die Weiterverwendung von Daten des öffentlichen Sektors und wird aktuell auf nationaler Ebene in Deutschland in Form der Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes umgesetzt. Hierzu hat der VKU eine Position verfasst, die das Gesetz kurz umreißt und zentrale Anforderungen an dessen Umsetzung formuliert.

Kein Rechtsakt, sondern ein Fahrplan

Im Gegensatz zu solchen konkreten datenpolitischen Rechtsakten handelt es sich bei der Datenstrategie um einen Fahrplan, der kommende Maßnahmen ankündigt. Ein Beispiel ist der Vorschlag für einen Rechtsakt über Daten, der im kommenden Jahr vorgestellt werden soll. Darin soll der sogenannte B2G-(business-to-government-)Austausch, also die gemeinsame Nutzung von Daten zwischen Unternehmen und Behörden, gefördert werden. Zudem soll er Rechtsfragen zu Datennutzungsrechten für gemeinsam erzeugte Daten zwischen Unternehmen klären. Eine weitere angekündigte Maßnahme ist der Rechtsrahmen für die Governance gemeinsamer europäischer Datenräume, welcher im 4. Quartal 2020 vorgelegt werden soll. In Anlehnung an das Konzept eines europaweiten Datenraums soll dieser für verschiedene Schlüsselsektoren, die spezielle Anforderungen an Datennutzungsrechte haben, sektorspezifische Datenräume schaffen. In strategischen Bereichen wie Industrie, Energie oder Mobilität sollen individuelle Reglungen zu Datenzugang, Nutzung und Interoperabilität getroffen werden. Nach Vorstellung der Kommission entstehen so große Datenpools, die Effizienz steigern, Innovation fördern und Digitalisierung voranbringen. Um kleinen Unternehmen die Nutzung dieser Datenpools zu erleichtern und die Marktmacht von großen Plattformbetreibern einzugrenzen, will die Kommission das Gesetz über digitale Dienste vorlegen. Es soll den veralteten Rechtsrahmen für digitale Dienste aktualisieren und klare Regeln für Online-Plattformen schaffen.

Die Rolle des VKU

Das Voranbringen dieser Maßnahmen hat die Kommission durch ihre Platzierung im Wiederaufbauplan nochmal bestärkt. Ihre Umsetzung und Ausgestaltung wird der VKU eng begleiten. Daher wird sich der VKU bei allen relevanten datenpolitischen Maßnahmen mit dem Ziel, den spezifischen Anforderungen der Kommunalwirtschaft Gehör zu verschaffen, einbringen.