Steuerlicher Querverbund
Klimaneutrale Weiterentwicklung des Bäder-Querverbundes

Seit über einem Jahr setzt sich der VKU für eine klimaneutrale Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbundes ein. Das durchaus ambitionierte Ziel ist es, neben dem BHKW weitere Zusammenfassungsmodelle zu ermöglichen. Der nun vorliegende Entwurf eines BMF-Schreibens kann hierfür als bedeutender Meilenstein angesehen werden.

08.10.24

Finanzverwaltung legt Entwurf eines BMF-Schreibens vor

Der steuerliche Querverbund ist eine wichtige Säule für die Finanzierung der kommunalen Daseinsvorsorge; insbesondere auch der kommunalen Bäder.

Seit Jahrzehnten lässt die Finanzverwaltung die Einbeziehung von Bädern in den Querverbund nur mittels BHKW zu. Hintergrund ist die für den Bäder-Querverbund relevante Regelung des § 4 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 KStG, der voraussetzt, dass zwischen dem Bad und einem Versorgungsbetrieb nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse eine enge, wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht. Eine solche Verflechtung ist bislang nahezu ausschließlich mittels BHKW anerkannt, das zugleich Wärme für das Bad und Strom für den Versorger produziert, wobei die Wärmepuffer-Eigenschaft des Beckenwassers eine flexibilisierte Fahrweise des BHKW zulässt.

Da diese BHKWs regelmäßig mit Erdgas betrieben werden und ein flächendeckender Einsatz von klimaneutralen Brennstoffen (Biomethan, Wasserstoff) für die Beheizung von Bädern nicht realistisch ist, befasst sich der VKU schon lange mit denkbaren, klimafreundlichen Alternativen.

VKU und kommunale Spitzenverbände hatten in einer ersten Stellungnahme gegenüber dem BMF Mitte letzten Jahres drei Modelle vorgestellt, die nach Überzeugung der Verbände ebenso wie ein BHKW die Voraussetzungen für eine hinreichend wechselseitige Verflechtung erfüllen. In einer zweiten Stellungnahme vom 19.02.2024 haben VKU und kommunale Spitzenverbände Vorschläge dafür unterbreitet, welche konkreten Kriterien in den jeweiligen Modellen erfüllt sein müssten, um die erforderliche Gewichtigkeit der Verflechtung anzunehmen.

In einem persönlichen Gespräch mit Vertretern der Finanzverwaltung, das kurz darauf stattgefunden hat, konnten die drei Modelle noch einmal intensiv diskutiert werden.

Am 07.10.2024 hat das BMF nun den Entwurf eines Anwendungsschreiben zu dem Thema übersandt, zu dem die Verbände noch einmal Stellung nehmen können. Mit dem Entwurf greift das BMF die Vorschläge von VKU und kommunalen Spitzenverbänden weitgehend auf.

Demnach könnten künftig folgende Alternativ-Modelle für den Bäder-Querverbund zugelassen werden:

  • Die Beheizung des Bades durch eine Wärmepumpe, die zugleich als Regelelement von Lastflüssen im Strom-netz eingesetzt wird, kann eine Zusammenfassung eines Stromnetzbetreibers mit einem Bad begründen. Dem Netzbetrieb müssen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen regulierende Zugriffsrechte (Zu- und Abschaltung der Wärmepumpe) eingeräumt werden. Die Wärmepumpe muss rechnerisch mindestens 1/3 des Wärmebedarfs des Bades abdecken und über eine elektrisch installierte Leistung von mindestens 50 kW verfügen.
  • Auch die Zusammenfassung eines Bades mit einem Stromversorger mittels einer hybriden PV-Anlage kommt in Betracht. Die hybride PV-Anlage müsste dabei dem Betriebsvermögen des Energieversorgers und damit de-sen Stromerzeugung zuzuordnen sein. Die hybride PV-Anlage muss rechnerisch mindestens 10 % des Wärmebedarfs des Bades abdecken und über eine elektrisch installierte Leistung von mindestens 50 kW verfügen.
  • Schließlich soll eine Zusammenfassung mittels Einbindung in ein Fernwärmenetz möglich sein. Auch hier müssen dem Wärmeversorger Zugriffsrechte (Zu- und Abschaltungen an einer Fernwärmeübergabestation) eingeräumt werden. Zudem müssen rechnerisch mindestens 80 % des Wärmebedarfs über das Wärmenetz abgedeckt werden das Bad muss über ein Wasservolumen von mindestens 1000 Kubikmeter verfügen.

VKU und kommunale Spitzenverbände werden zu dem Entwurf eine weitere Stellungnahme abgeben. Da die im Entwurf enthaltenen Grundsätze weitgehend den Vorschlägen der Verbände entsprechen, könnte ein finales BMF-Schreiben u.U. bereits Ende des Jahres veröffentlicht werden.