Bundesfinanzministerium akzeptiert grundsätzlich höhere Zuzahlungen
Lohnsteuerliche Behandlung von Zuzahlungen zum 9 Euro-Ticket

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Erlass vom 31.05.2022 bekannt gegeben, dass es unter bestimmten Umständen möglich ist, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern einen höheren Zuschuss als 9 Euro zu dem 9-Euro-Ticket geben. Entscheidend sei, dass die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen.

31.05.22

Grundsätzlich sind Zuschüsse des Arbeitgebers an ihre Arbeitnehmer zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zu deren Aufwendungen für ÖPNV-Tickets nach § Nr. 15 EStG steuerfrei. Allerdings ist die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 15 EStG auf die Höhe der Aufwendungen des Arbeitnehmers beschränkt. In der Praxis stellt sich daher die Frage, wie Arbeitgeber damit umgehen sollen, wenn der bisherige, möglicherweise betrieblich vereinbarte Zuschuss zur Nutzung des ÖPNV mehr als 9 Euro beträgt.

Das BMF hat mit Erlass vom 31.05.2022 geregelt, dass es für die Monate Juni, Juli und August 2022 für die Steuerfreiheit des Zuschusses nach des § 3 Nr. 15 EStG aus Vereinfachungsgründen nicht beanstandet wird, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers die Aufwendungen des Arbeitnehmers für Tickets für öffentliche Verkehrsmittel im Kalendermonat übersteigen – allerdings unter der Bedingung, dass die Zuschüsse die Aufwendungen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt nicht übersteigen (Jahresbetrachtung).

Werden hingegen bezogen auf das Kalenderjahr 2022 insgesamt höhere Zuschüsse gezahlt, als der Arbeitnehmer Aufwendungen hatte, ist der Differenzbetrag als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln.

Zu beachten ist, dass die nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Arbeitgeberleistungen den nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 2 EStG als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag mindern und daher vom Arbeitgeber zu bescheinigen (§ 41b Absatz 1 Satz 2 Nr. 6 EStG) sind. Bescheinigt werden müssen die gesamten nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse im Kalenderjahr.

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