Brüssel und Berlin wollen Unternehmen schnell unterstützen
Ukraine-Krieg: Entlastungspaket für Unternehmen

Die Europäische Kommission hat vor kurzem einen befristeten Sonderrahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der europäischen Wirtschaft im Zusammenhang mit der Invasion der Ukraine durch Russland beschlossen. Die Bundesregierung erarbeitet aktuell auf dieser Grundlage ein Entlastungspaket für Unternehmen.

03.05.22

Die Europäische Kommission hat am 23.03.2022 einen befristeten Sonderrahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der europäischen Wirtschaft im Zusammenhang mit der Invasion der Ukraine durch Russland beschlossen. Die EU-Mitgliedstaaten dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf Grundlage des Befristeten Rahmens Beihilfen sowohl an vom Krieg betroffene Unternehmen in Höhe von maximal 400.000 Euro als auch zur Abmilderung des außergewöhnlich starken Anstiegs der Erdgas- und Strompreise vergeben. Die Gesamtbeihilfe je Unternehmen zur Abmilderung des Anstiegs der Erdgas- und Strompreise ist auf maximal 30 % der beihilfefähigen Kosten oder 2 Mio. Euro begrenzt.

Der Befristete Rahmen selbst ist kein Förderprogramm, sondern die Auffassung der EU-Kommission, unter welchen Voraussetzungen sie Beihilfen der Mitgliedstaaten notifizieren wird.

Die Bundesregierung arbeitet daher bereits an einem milliardenschweren Entlastungspaket für Unternehmen, die vom Ukraine-Krieg betroffen sind. Das Maßnahmenpaket sieht unter anderem einen zeitlich befristeten Zuschuss zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen vor. Außerdem soll es für belastete Firmen ein Kreditprogramm über die KfW geben. Geplant ist auch ein Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen gefährdete Unternehmen. Die Bundesregierung will standardisierte Kriterien erarbeiten, um Unternehmen kurzfristig Kreditlinien der KfW zu gewähren, die mit einer Bundesgarantie unterlegt sind. Die Maßnahmen sollen nach dem Willen der Regierung zum 01.06.2022 eingeführt werden und auf dieses Jahr befristet sein.

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