Steuerlicher Querverbund
VKU und kommunale Spitzenverbände geben weitere Stellungahme zur Weiterentwicklung des Querverbundes mit Bädern ab
VKU und kommunale Spitzenverbände hatten 2023 eine Stellungnahme zu alternativen Modellen zur Begründung eines steuerlichen Querverbundes mit Bädern abgegeben. Am 19.02.2024 wurde nun eine zweite Stellungnahme abgegeben, in der Vorschläge zu den Kriterien, die erfüllt sein müssten, um eine hinreichend gewichtige Verflechtung anzunehmen, formuliert wurden.
19.03.24
VKU und kommunale Spitzenverbände hatten 2023 eine Stellungnahme zu alternativen Modellen zur Begründung eines steuerlichen Querverbundes mit Bädern abgegeben. Am 19.02.2024 wurde nun eine zweite Stellungnahme abgegeben, in der Vorschläge zu den Kriterien, die erfüllt sein müssten, um eine hinreichend gewichtige Verflechtung anzunehmen, formuliert wurden.
Die Einbeziehung von Bädern in den steuerlichen Querverbund setzt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 KStG voraus, dass zwischen dem Bad und einem Versorgungsbetrieb nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse eine enge, wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht.
In der Praxis hat sich für die Einbeziehung von Bädern in den Querverbund der Betrieb eines Blockheiz-kraftwerks (BHKW) im Bad etabliert. Die Voraussetzungen dafür wurden zuletzt in einem Anwendungsschreiben des BMF vom 11.05.2016 geregelt.
VKU und kommunale Spitzenverbände hatten in ihrer ersten Stellungnahme Mitte letzten Jahres folgende Alternativ-Modell zum BHKW vorgestellt:
- Die Beheizung des Bades durch eine Wärmepumpe, die zugleich als Regelelement von Lastflüssen im Stromnetz eingesetzt wird,
- die Nutzung des Beckenwassers für die Steuerung von Lasten im Fernwärmenetz und
- der Einsatz von hybriden Solaranlagen, bei denen die entstehende Wärme zur Badbeheizung genutzt wird, um den Wirkungsgrad der Solarmodule zu verbessern.
Nachdem sich die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder mit den vorgestellten Modellen befasst haben, wurden die Verbände gebeten, Kriterien vorzuschlagen, die in den jeweiligen Modellen erfüllt sein müssten, um die erforderliche Gewichtigkeit der Verflechtung anzunehmen.
Mit der aktuellen Stellungahme sind die Verbände dem nachgekommen. Dabei orientieren wir uns bei den Kriterien für die Modelle „Wärmepumpe“, Hybride „Photovoltaik-Anlagen“ sowie dem Kombi-Modell „Wärmepumpe und Photovoltaik-Anlagen“ an den Kriterien des BMF-Schreibens zum BHKW, ohne diese jedoch 1:1 zu übernehmen. Dabei wird auch gefordert, auf die Vorlage eines Wirtschaftlichkeitsgutachtens zu verzichten.
Bei der Verflechtung mittels Wärmenetz wird vorgeschlagen, dies nur anzuerkennen, wenn im Betrieb ein Wärmelastmanagement unter Einbeziehung der Bäder existiert.
Im April werden wir die Möglichkeit erhalten, unsere Vorschläge mit der von Bund und Ländern gegründeten Arbeitsgruppe für die Thematik zu diskutieren und Rückfragen der Finanzverwaltung zu beantworten. Der Umstand, dass die Finanzverwaltung das Thema so kurzfristig mit uns diskutieren möchte, zeigt die grundsätzliche Bereitschaft der Finanzverwaltung, neue Zusammenfassungsvarianten möglich zu machen. Dennoch ist davon auszugehen, dass die Diskussionen noch eine längere Zeit anhalten werden.