Argumentationspapier von VKU und kommunalen Spitzenverbände gegeben
Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbundes mit Bädern
Der steuerliche Querverbund ist eine wichtige Finanzierungssäule für die kommunale Daseinsvorsorge. Bäder sind nur durch ein BHKW, das zwischen Bad und Versorgung eine technisch-wirtschaftliche Verflechtung hergestellt, querverbund-fähig. VKU und kommunale Spitzenverbände haben nun Vorschläge zur Weiterentwicklung des Querverbundes mit Bädern vorgelegt.
11.07.23
Der steuerliche Querverbund ist eine wichtige Finanzierungssäule für die kommunale Daseinsvorsorge. Bäder sind nur durch ein BHKW, das zwischen Bad und Versorgung eine technisch-wirtschaftliche Verflechtung hergestellt, querverbund-fähig. VKU und kommunale Spitzenverbände haben nun Vorschläge zur Weiterentwicklung des Querverbundes mit Bädern vorgelegt.
Die Einbeziehung von Bädern in den steuerlichen Querverbund setzt nach § 4 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 KStG voraus, dass zwischen dem Bad und einem Versorgungsbetrieb nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse eine enge, wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht besteht.
In der Praxis hat sich für die Einbeziehung von Bädern in den Querverbund der Betrieb eines Blockheizkraftwerks (BHKW) im Bad etabliert. Die Voraussetzungen dafür wurden zuletzt in einem Anwendungsschreiben des BMF vom 11.05.2016 geregelt.
Nachdem sich die BHKW-Lösung über Jahrzehnte als praktikabel erwies, zeigt sich inzwischen, dass für die Praxis alternative Möglichkeiten für die Einbeziehung von Bädern in den Querverbund gefunden werden müssen. Hintergrund sind zum einen die im Klimaschutzgesetz verankerten Klimaschutzziele der Bundesrepublik Deutschland, die auch Badbetreiber verpflichten, ihren CO2-Ausstoß zu mindern. Zum anderen wird es angesichts gestiegener Preise für fossile Energieträger und sukzessiv steigender Kosten für Emissionszertifikate nach dem BEHG absehbar schwieriger, den aus Sicht der Finanzverwaltung geforderten wirtschaftlichen Betrieb eines erdgasbetrieben BHKW darzustellen.
Aus diesem Grund hatte der VKU Ende letzten Jahres eine Arbeitsgruppe gegründet, die belastbare Vorschläge für eine klimagerechte Weiterentwicklung des steuerlichen Querverbundes mit Bädern erarbeitet hat. Auf Grundlage dieser Vorschläge haben VKU und kommunale Spitzenverbände eine gemeinsame Positionierung zu der Thematik erarbeitet. Die verfolgten Alternativen zum BHKW sind dabei folgende:
Wärmepumpe
Der Einsatz einer Wärmepumpe ist geeignet, zwischen einem Bad und einem Stromversorgungsbetrieb eine enge, wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung von einigem Gewicht herzu-stellen. Der voranschreitende Zubau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien hat vor dem Hintergrund der überaus volatilen Einspeisemengen erhebliche Auswirkungen auf den Netzbetrieb. Der Netzbetreiber ist permanent gezwungen, geeignete Maßnahmen zur Erhaltung der Netz-stabilität durchzuführen. Die Wärmepumpe kann dabei als Regelelement für volatile Lastflüsse im Stromnetz eine bedeutende Rolle einnehmen. Aufgrund der hohen Wärmespeicherkapazität des Wassers ist es nicht zwingend erforderlich, eine konstante Leistungsabnahme am Stromnetz aufrechtzuerhalten. Die Wärmepumpe lässt sich somit bei Bedarf vertraglich zuschalten, um zusätzliche Netzlasten zu erzeugen oder zeitweise abschalten, um die Last im Netz flexibel zu reduzieren.
Fernwärmenetz/Geothermie
Auch der Verwendung von Fernwärme in einem Bad muss künftig eine größere Bedeutung für deren Einbeziehung in den steuerlichen Querverbund zukommen, zumal eine solche Gestaltung durch die Rechtsprechung des BFH anerkannt wurde. Eine enge wechselseitige technisch-wirtschaftliche Verflechtung zwischen der Wärmerzeugung und dem Bad als Wärmeverbraucher liegt hier vor, denn durch die gezielte Steuerung der Sollwerte des Bade-wassers kann eine gezielte Wärmeerzeugung geplant werden, die es möglich macht, zu Spitzenlast-zeiten den Wärmeverbrauch in den Bädern zu reduzieren oder im anderen Fall zu erhöhen. Ein weiterer Aspekt der Verflechtung tritt hinzu, wenn im Fernwärmenetz der Anteil an Wärme aus Geothermie zunimmt. Bei längerem Stillstand kann es zu einer Absenkung des Bohrwassers in der Rohrleitung kommen. Zum Anfahren der Anlagen müssten die Bohrungsleitungen wieder mit Prozesswasser gefüllt werden, damit die Pumpen Thermalwasser fördern können. Da mit dem Bad ein dauerhafter Abnehmer der Wärme an das Netz angeschlossen ist, kann dieser Effekt verhindert bzw. deutlich minimiert werden.
Hybride Photovoltaik-Anlagen
Hier ist zu beachten, dass steigende Modul-Temperaturen der einzelnen Bauteile eines Photovoltaik-Systems für einen verringerten Wirkungsgrad sorgen. Hybride Photovoltaik-Anlagen entziehen den Modulen jedoch die Wärme und machen diese für Heizzwecke im Bad nutzbar. Der Wirkungsgrad für Stromerzeugung kann auf diese Weise gesteigert werden. Ein optimaler Einsatz von PVT-Modulen erfordert die Möglichkeit, dass zu jeder Zeit Wärme vom Modul abgeführt werden kann. Der Einsatz von Hybridmodulen bietet sich daher insbesondere dort an, wo ganzjährig und insbesondere auch im Sommer Wärme benötigt wird. Dies ist in öffentlichen Schwimmbädern der Fall.
Am 14.06.2023 haben VKU und kommunale Spitzenverbände dem Bundesministerium der Finanzen diese Positionen übermittelt. Vermutlich nach der Sommerpause sollen dann Gespräche mit der Finanzverwaltung dazu geführt werden, wie der Querverbund mit Bädern konkret weiterentwickelt werden kann. Vorab hatte das BMF signalisiert, dass auch die Finanzverwaltung eine solche Weiterentwicklung grundsätzlich als erforderlich ansieht.