Elektrogesetz
Anhörung im Umweltausschuss des Bundestages 25.03.21

Der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages hat am 24.03.2021 eine Expertenanhörung zur Novelle des Elektrogesetzes durchgeführt. Hierbei waren Vertreter der Hersteller, der Kommunen, der Recyclingwirtschaft sowie der Umweltverbände vertreten.

Ein wesentlicher Diskussionspunkt der Anhörung war, durch welche Maßnahmen die hohen Sammelziele des ElektroG, die zur Zeit klar verfehlt werden, erreicht werden können. Dies sei insbesondere vor dem Hintergrund, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte der derzeit am stärksten wachsende Abfallstrom sind, eine Herausforderung. Insbesondere von den Umweltverbänden wurde eine stringentere Einbeziehung des Handels und insb. des Online-Handels in die Elektroaltgeräterücknahme verlangt.

Vom Vertreter des Handelsverbandes Deutschland, Benjamin Peter, wurde darauf hingewiesen, dass etwa Einzelhandelsgeschäfte schon von den Lagerflächen oft nicht für die komplexe Erfassung einer hohen Menge von Elektro- und Elektronikaltgeräte eingerichtet seien. Uwe Feige vom Kommunalservice Jena wies in diesem Zusammenhang auf die Beraubung von Altgeräten hin, die etwa in allgemein zugänglichen Außenflächen von rücknahmepflichtigen Händlern erfasst und gelagert werden. Insgesamt wurde in der Diskussion die hohe Bedeutung der kommunalen Sammelstellen betont. Kontrovers diskutiert wurde der Nutzen einer Einbeziehung von zertifizierten Erstbehandlungsanlagen in die Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Der Vertreter des Deutschen Städtetags, Tim Bagner, und des VKU, Holger Thärichen, wiesen darauf hin, dass hierdurch die gewerbliche Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten legitimiert würde und durch die Drittbeauftragung und Holsysteme der Vollzug immer schwerer zwischen Sammelberechtigten und Nicht-Sammelberechtigten unterscheiden könne. Außerdem wurde das Problem der drohenden Rosinenpickerei thematisiert.

Der Vertreter von Remondis, Herwart Wilms, wies darauf hin, dass die zertifizierten Erstbehandlungsanlagen zusätzliche Sammelstellen repräsentieren, die für die Erreichung der hohen Sammelziele notwendig seien. Weitgehend begrüßt wurde die Förderung der Zusammenarbeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern mit zertifizierten Erstbehandlungsanlagen, die die Vorbereitung zur Wiederverwendung durchführen.

Seitens des VKU wurde angeführt, dass hier nicht zu viele Details der Vereinbarungen zwischen den Vertragspartnern durch das Gesetz vorgeschrieben werden sollte, insbesondere der Aspekt der Entgeltlichkeit sollte offengelassen werden. Gefragt, wie der VKU die Praktikabilität der vorgeschlagenen Regelungen der ElektroG-Novelle für die Wertstoffhöfe einschätzt, führte Herr Thärichen drei Dinge aus. Zum einen sollten keine überschießenden Auflagen für die Wertstoffhöfe formuliert werden. Insbesondere die Vorgabe, dass das Wertstoffhofpersonal die Zuteilung der Altgeräte zu den Behältnissen vornehmen soll, würde an praktische Hindernisse stoßen, vor allem bei hohem Kundenandrang. Daher sollte eine Zu-teilung der Altgeräte durch die Anlieferer „unter Aufsicht des Wertstoffhofpersonals“ möglich sein. Zum anderen sollte das ElektroG darauf verzichten, konkrete Behältnisse für die Altgeräteerfassung zu benennen, das sollte den Praktikern überlassen bleiben.

Mit Blick auf den hohen Platzbedarf der Gitterboxen für batteriebetriebene Altgeräte forderte Herr Thärichen schließlich, dass hier das Mindestvolumen für die Abholung der Gitterboxen gesenkt werden sollte.