Verbände, Unternehmen und Gewerkschaften werben für Verbesserungen
Anhörung zum Kohleausstiegsgesetz im Wirtschaftsausschuss

Gut vier Monate nachdem das Bundeskabinett den Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes beschlossen hatte, fand am 25. Mai die Anhörung im Wirtschaftsausschuss statt. Im Rahmen des dreistündigen Termins legten Verbände, Unternehmen und Gewerkschaften Kritikpunkte am bestehenden Gesetzentwurf dar und warben für grundlegende Nachbesserungen.

01.06.20

Als "historisches Gesetz" bezeichnete der SPD-Abgeordnete Bernd Westphal das Gesetzesvorhaben zum Kohleausstieg. Bis zum Jahr 2038 will Deutschland vollständig aus der Gewinnung von Strom durch die Verbrennung von Braun- und Steinkohle aussteigen. Bei der Steinkohle soll ein Instrumentenmix aus Ausschreibungen und ordnungsrechtlicher Anordnung den Ausstieg regeln, im Fall der Braunkohle sollen Kraftwerksstilllegungen und Entschädigungszahlungen auf Basis von bilateralen Verträgen mit den Betreibern erfolgen. Flankierend zu den Reglungen zur Kohlereduktion sieht der Gesetzentwurf zahlreiche Änderungen im Bereich des KWKG vor.

Die Anhörung im Wirtschaftsausschuss hätte eigentlich schon im März stattfinden sollen, war jedoch aufgrund der Corona-Pandemie auf den 25. Mai verschoben worden. Bei dem nun nachgeholten dreistündigen Termin bezogen 15 Sachverständige Stellung zu den Fragen der Abgeordneten - schwerpunktmäßig zu den Themen Kraft-Wärme-Kopplung, Versorgungssicherheit und Investitionsbedingungen. Der VKU war durch den stellvertretenden Hauptgeschäftsführer Michael Wübbels vertreten.

Der Gesetzentwurf war schon im Vorfeld der Anhörung auf breite Kritik gestoßen. Das Gesetz bleibe hinter den Erwartungen zurück und sei nicht ausreichend, um planungssichere Investitionsbedingungen für einen sukzessiven Ausstieg aus der Kohleverstromung und vor allem für den Ausbau der klimafreundlichen Strom- und Wärmerzeugung zu schaffen. Auch der Bundesrat hatte in seiner Stellungnahme vom 13. März dahingehend argumentiert.

Im Rahmen der Anhörung mahnten Sachverständige von Verbänden, betroffenen Unternehmen und Gewerkschaften diesen dringenden Nachbesserungsbedarf nun erneut an und warben dafür, dass der Bundestag die notwendigen Verbesserungen am Gesetzentwurf vornimmt. Kernpunkte der Kritik sind vor allem die fehlenden Transformationsanreize für Kohle-KWK-Anlagen sowie die geplante entschädigungslose Stilllegung von Steinkohleanlagen ab 2027 im Rahmen der sogenannten gesetzlichen Reduktion.

Der VKU unterstrich die zentrale Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung für die zukünftige Energieversorgung. Die Technologie kann langfristig zur Absicherung von Strom- und Wärmeversorgung gleichermaßen beitragen und ist ein kompatibler Partner für die erneuerbaren Energien. Mit ihren Gasinfrastrukturen können zusätzlich die Voraussetzungen für Entwicklung einer Wasserstoffwirtschaft geschaffen werden. Zur Erhaltung von KWK-Kapazitäten im Zuge des Kohleausstiegs plädiert der VKU dafür, den Kohleersatzbonus zu erhöhen und den Umstieg von Kohle auf emissionsärmere Brennstoffe somit finanziell attraktiv anzureizen. Der zusätzlich notwendige Zubau von KWK-Kapazitäten muss über eine erhöhte Grundförderung initiiert werden.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt waren die geplanten entschädigungsfreien, gesetzlich angeordneten Stilllegungen von Steinkohlekraftwerken, von denen insbesondere junge Kraftwerke - viele unter Beteiligung kommunaler Unternehmen - betroffen wären. Mit den aktuell vorgesehenen gesetzlichen Reduktionsmaßnahmen würden diese Kraftwerke nun voraussichtlich nach nicht einmal 20 Betriebsjahren, in denen noch keine Refinanzierung erfolgen konnte, entschädigungslos stillgelegt. Ein solches Vorgehen könnte einen nachhaltigen Vertrauensverlust in die Investitionssicherheit in Deutschland nach sich ziehen. Aus Sicht des VKU sind faire Bedingungen beim Ausstieg aus der Kohleverstromung unabdingbar, um das nötige Investitionsvertrauen für den Einstieg in klimafreundliche Technologien zu schaffen.