Herstellerverantwortung
Aktueller Stand zum Einwegkunststofffonds

Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) schafft die rechtlichen Grundlagen für die Bildung und Verwaltung eines Einwegkunststofffonds durch das Umweltbundesamt und ermöglicht zukünftig die Erhebung einer Einwegkunststoffabgabe von den Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte. Die Einwegkunststoffabgabe soll ab dem 1. Januar 2024 von den Herstellern entrichtet werden und ist von diesen erstmals im Jahr 2025 für das Jahr 2024 zu zahlen.

17.11.23

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Der Bundestag hat ferner am 28.09.23 die Einwegkunststofffondsverordnung beschlossen. Im Bundesgesetzblatt Nr. 274 vom 17.10.2023 ist die Einwegkunststofffondsverordnung (EWKFondsV) nun auch verkündet worden. Sie tritt am 01.01.2024 in Kraft. Die Verordnung legt die Höhe der Abgabesätze und das Auszahlungssystem für den Einwegkunststofffonds fest. In den Fonds zahlen die Hersteller von bestimmten Einwegkunststoffprodukten eine Abgabe ein, die im ersten Jahr auf 430 Millionen Euro geschätzt wird, um die öffentliche Hand bei der Bekämpfung der Vermüllung der Umwelt zu unterstützen. Die Verordnungsermächtigung ist im Einwegkunststofffondsgesetz verankert.

Das Gesetz sieht auch die Einrichtung einer Einwegkunststoffkommission vor, die als beratendes Gremium sowohl das Umweltbundesamt als auch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) bei der Umsetzung des Einwegkunststofffonds unterstützen soll. Die Aufgaben der Einwegkunststoffkommission sind dabei vielfältig. In ihren Tätigkeitsbereich fällt die Beratung des Verordnungsgebers bei der Festlegung der Abgabesätze und der Auszahlungskriterien. Daneben wird sie bei der Einordnung von Einwegkunststoffprodukten sowie der jährlichen Festlegung des Gesamtauszahlungsbetrages durch das Umweltbundesamt beteiligt. Die Beratung der Kommission findet durch das Abgeben von Empfehlungen statt, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und mehrheitlich von den Mitgliedern beschlossen werden.
Die Kommission besteht aus zwölf ehrenamtlichen Mitgliedern. Sie setzen sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der betroffenen Hersteller, der Anspruchsberechtigten sowie der Umwelt- und Verbraucherverbände. So sichert die Einwegkunststoffkommission die EU-rechtliche Vorgabe der Transparenz und der Mitwirkung der beteiligten Akteurinnen und Akteure. Die Kommissionsmitglieder kamen am 28.09.2023 zur ersten Sitzung in Berlin zusammen, unter anderem zur Wahl des Vorsitzes und des stellvertretenden Vorsitzes. Thorsten Plutta (PRO-S-PACK Arbeitsgemeinschaft für Serviceverpackungen e. V.) wurde zum Vorsitzenden der Einwegkunststoff-kommission gewählt. Die Wahl zum stellvertretenden Vorsitzenden entfiel auf Dr. Holger Thärichen (Verband kommunaler Unternehmen e.V. - VKU).

Bewertung durch den VKU
Der VKU begrüßt das Einwegkunststofffondsgesetz und die dazu gehörige Verordnung sehr als einen wichtigen Baustein für mehr Stadtsauberkeit und gegen die Verschmutzung der Umwelt mit Einwegkunststoffen.
Da die Einwegkunststoffkommission als Gremium künftig auch beratend hinsichtlich der Festlegung der Abgabesätze und der Auszahlungskriterien tätig werden soll, kann der VKU als Mitglied die Interessen der kommunalen Anspruchsberechtigten bestmöglich in der Kommission vertreten.

Ausblick
Ab dem 01.01.24 besteht die Registrierungsmöglichkeit für Anspruchsberechtigte im Einwegkunststoffportal DIVID des Umweltbundesamtes. Zeitgleich müssen die Hersteller die Einwegkunststoffabgabe zahlen, die erstmals im Jahr 2025 für das Jahr 2024 fällig wird. Die Mittel aus dem Einwegkunststofffonds werden dann erstmals Ende 2025 an öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und weitere anspruchsberechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt, basierend auf den Leistungen, die im Jahr 2024 erbracht wurden. Hier empfiehlt sich eine rechtzeitige und gesetzeskonforme Erfassung der Leistungskennzahlen.
Ferner empfehlen wir alsbald mit allen relevanten Entscheidungsträgern und Stakeholdern in die Abstimmung zu gehen, was die Mittelverwendung der künftig erhaltenen Gelder aus dem Fonds betrifft. Das Gesetz macht an dieser Stelle keine Vorgaben, was den Einsatz dieser Gelder betrifft. Es steht daher im politischen Ermessen der anspruchsberechtigten öffentlich-rechtlichen Unternehmen und Körperschaften, wie sie die Fondsmittel einsetzen wollen.

Unsere Unterstützung für Mitgliedsunternehmen
Wir sehen den Einwegkunststofffonds als eine große Chance, Aktivitäten gegen die Vermüllung und für die Sauberkeit und damit die Attraktivität unserer Städte, Kommunen und Landkreise noch weiter auszubauen. Der VKU hat zu Kommunikationszwecken ein Musterschreiben entwickelt. Das Schreiben wird allen Mitgliedsunternehmen per Geschäftsführerbrief zur Verfügung gestellt. Ferner haben wir auch unsere FAQ zum Einwegkunststofffonds aktualisiert und auf den neusten Kenntnisstand gebracht. Darin finden Sie nun auch Hinweise und Informationen zum steuer- und finanzrechtlichen Umgang der Zahlungen aus dem Einwegkunststofffonds. Sowohl das Musterschreiben als auch die FAQ stehen zudem ab dem 28.11.23 im downloadgeschützten Mitgliederbereich des VKU zur Verfügung.