Emissionsfaktoren für den Emissionshandel
BEHG: Ermittlung von Literaturwerten für Siebüberläufe aus Bioabfällen

Acht Verbände der privaten und kommunalen Entsorgungswirtschaft haben Anfang Juli eine Befragung zur Ermittlung praxisnaher Literaturwerte bei Siebüberläufen in der Bioabfallbehandlung gestartet. Ziel dabei ist die allgemeingültige und realistische Festlegung von fossilen Brennstoffanteilen für Siebüberläufe aus der Bioabfallbehandlung.

03.09.24

An alle Unternehmen der Entsorgungsbranche ergeht noch einmal die dringende Bitte, sich zahlreich mit ihren Anlagen an der Befragung und dem Untersuchungsprogramm zu beteiligen. Wir benötigen derzeit deutlich mehr Beteiligung und Untersuchungsergebnisse als bisher eingegangen, um gegenüber dem Umweltbundesamt statistisch abgesicherte Werte vertreten zu können.

Seit 2024 belegt das Brennstoffemissionshandelsgesetz auch die thermische Abfallverwertung mit einem CO2-Preis auf fossile Brennstoffe im nationalen Emissionshandel. In den Betrieben der Entsorgungswirtschaft stiegen damit der bürokratische Aufwand und die Kostenlast. Die an der Befragung beteiligten Verbände gehen davon aus, dass die gesetzten Werte der Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030 (EBeV 2030) unrealistisch hoch angesetzt sind. Die Folge ist ein entsprechend ungerechtfertigt hoher CO2-Preis für Siebüberläufe nach dem BEHG.

Durch eine Befragung der Entsorgungsunternehmen soll ein Literaturwert auf Grundlage vielfältiger Analysedaten ermittelt werden – wodurch zukünftig die Entsorgungskosten für die Siebreste unserer Kompostierungs- und Vergärungsanlagen gesenkt werden können.

Der VKU bittet Sie als Mitgliedsunternehmen nochmals um eine rege Beteiligung an dem Projekt, um einen realitätsnahen, analysenbasierten Literaturwert bei der DEHSt einreichen zu können.

Das genaue Vorgehen und weitere Hinweise zur Literaturwert-Umfrage und zum Probenahme-Plan finden Sie in den PDF-Dokumenten, die Sie im mitgliedergeschützten Bereich hier herunterladen können.

Seit dem Start der Befragung wurden unter anderem Fragen zum Ablauf der Befragung und zu Anforderungen an die Probenahme gestellt. Zur Beantwortung finden Sie auf der Webseite der ASA hier eine Informationsseite, die laufend aktualisiert wird.

Bitte beachten: Der Probenahme-Plan ist bereits mit der DEHSt final abgestimmt. Die Probenahme kann seitens der Entsorgungsunternehmen eigenständig durchgeführt werden, sofern eine Mitarbeiterin/ein Mitarbeiter eine aktuelle PN-98-Fachkenntnis nachweisen kann. Es muss kein externes Probenahme-Personal beauftragt werden.

Die ermittelten Analysenergebnisse und kurzen Hinweise zu Ihren Behandlungsverfahren und Mengenströmen tragen Sie bitte hier ein. Die Verbände bitten um eine kurzfristige Rückmeldung bis 6.9.2024, wenn Ihnen bereits Analysenergeb-nisse vorliegen. Sollten sich die Analysen noch in der Planung, Durchführung oder Auswertung befinden, so wird um eine Ankündigung an johanna.weppel(at)asa-ev(dot)de gebeten.

Die Hinweise zu Ihren Behandlungsverfahren und Mengenströmen sind für einen bundesweiten Vergleich erforderlich.