Wir schlagen folgende Maßnahmen vor:
- Der Zusammenschluss von Kleinstanlagen sollte, wo dies gesamtwirtschaftlich effizienter gegenüber dem Einzelanschluss kleiner Anlagen ist, priorisiert werden.
- Die Regeln für den Netzanschluss von Biogasanlagen müssen modernisiert werden: Netzbetreiber brauchen in gewissen Situationen das Recht, Anschlüsse zu kündigen und Begehren abzulehnen. Eine uneingeschränkte Verpflichtung der Netzbetreiber, Biogasanlagen vorrangig zu behandeln, kann zu Lock-In-Effekten führen und eine Transformation der Gasnetze behindern.
- Es muss klargestellt werden: Bei bestehenden Netzanschluss-/Anschlussnutzungs- und Einspeiseverhältnissen muss der Anlagenbetreiber im Falle einer frühzeitig angekündigten Umstellung des Erdgasnetzes auf Wasserstoff die entsprechend geänderten technischen Vorgaben (Gasqualität) können, oder die Kündigung des Netzanschlusses muss möglich sein.
- Der neu zu entwickelnden Regulierungsrahmen für die Gasnetze sollen die Nutzungskonkurrenzen von Biomethan- und Wasserstoffnetzen berücksichtigen.
Praxisbeispiele
Beispiel für einen kommunalen Gasverteilernetzbetreiber
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Beispiel für einen kommunalen Biomethananlagenbetreiber aus der Abfallwirtschaft
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