VKU-Umfrage bestätigt die Notwendigkeit
BNetzA betrachtet Wasserwirtschaft als geschützten Kunden
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat dem VKU mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht die Wasserwirtschaft als „geschützter Kunde“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1938 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zu betrachten ist. Dafür hatte sich der VKU im Rahmen der Diskussion zur Priorisierung bei einer Gasmangellage eingesetzt.
11.07.22
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat dem VKU mitgeteilt, dass aus ihrer Sicht die Wasserwirtschaft als „geschützter Kunde“ im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1938 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung zu betrachten ist. Dafür hatte sich der VKU im Rahmen der Diskussion zur Priorisierung bei einer Gasmangellage eingesetzt.
Unternehmen und Betriebe der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung würden somit auch in einer Gasmangellage vorrangig gegenüber nicht geschützten Kunden weiter mit Gas beliefert. Eine Umfrage des VKU bei seinen Mitgliedsunternehmen hat gezeigt, das Erdgas in der kommunalen Wasserwirtschaft bei mindestens zwei von drei Unternehmen eingesetzt wird.
Weitere Informationen finden Sie im mitgliedergeschützten Bereich.