Die für den Gasnetzzugang zuständige Beschlusskammer 7 der BNetzA hat ihre Mitteilung Nr. 9 zur Umsetzung des Beschlusses „GaBi Gas 2.0“ vom 19.12.2014 veröffentlicht. Diese enthält eine Aufforderung an die Gasverteilernetzbetreiber zur Prüfung und gegebenenfalls Anpassung von synthetischen Standardlastprofilen infolge von festgestellten Verbrauchsreduktionen von Haushaltskunden im Winterhalbjahr 2021/2022.
Insbesondere bei Verteilernetzbetreibern, die ein synthetisches Standardlastprofilverfahren anwenden und eine Stichtagsabrechnung der Verbrauchsmengen durchführen, würden laut BNetzA die durch die Haushaltskunden bereits im Winter 2021/2022 gegebenenfalls realisierten Einsparungen im Gasverbrauch nicht zeitnah in die Bedarfsprognosen für das Winterhalbjahr 2022/2023 berücksichtigt. In der Mitteilung Nr. 9 werden diese Verteilernetzbetreiber aufgefordert, dahingehende Prüfungen ihrer Netzbilanzen/Netzkonten vorzunehmen und gegebenenfalls kurzfristig angemessene Korrekturmaßnahmen am verwendeten synthetischen Standardlastprofilverfahren zur Abbildung der festgestellten Verbrauchsreduktionen bei Haushaltskunden vorzunehmen. Sofern derartige Korrekturmaßnahmen am SLP-Verfahren angewendet werden sollen, ist deren Verwendung vom Verteilernetzbetreiber rechtzeitig vor dem Einsatz der Beschlusskammer anzuzeigen. Diese behalte sich vor, gegebenenfalls weitergehende Erläuterungen vom Verteilernetzbetreiber einzuholen. Ferner sei die Verwendung von Korrekturfaktoren unter Darstellung der Berechnungsmethodik und der anwendungsspezifischen Parameter vom Verteilernetzbetreiber zu veröffentlichen.
Die Beschlusskammer weist am Ende ihrer Mitteilung ausdrücklich darauf hin, dass der Einsatz von Korrekturfaktoren im synthetischen SLP-Verfahren auf der besonderen gaswirtschaftlichen Gesamtlage und der daraus resultierenden Änderung von Verbrauchsverhalten bei Haushaltskunden beruht. Insoweit bleibe der Einsatz von Korrekturmaßnahmen auf auftretende systematische Überspeisungen bei Verteilernetzbetreibern beschränkt. Die Beschlusskammer beabsichtige mit der hier vorgelegten Mitteilung somit nicht den in Kapitel 4.1.4. des Leitfadens „Abwicklung von Standardlastprofilen Gas“ der Kooperationsvereinbarung Gas XII formulierten Anwendungsausschluss von Korrekturfaktoren im synthetischen SLP-Verfahren grundsätzlich aufzuheben. Über den in dieser Mitteilung beschriebenen spezifischen Prüfungsfall hinaus, sehe die Beschlusskammer weiterhin keinen Anwendungsbereich für Korrekturverfahren im synthetischen SLP-Verfahren. Die Verteilernetzbetreiber seien vielmehr nach wie vor dazu aufgerufen, die regulären Anpassungsmöglichkeiten des synthetischen SLP-Verfahrens und der Temperaturprognoseverfahren zu nutzen, um eine Verbesserung der Prognosequalität für das SLP-Verfahren zu erreichen.