Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat am 20.05.2022 folgende Entscheidung getroffen:
1. Die Allgemeinverfügung zur Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme des BSI vom 07.02.2020 (Az.: 610 01 04 /2019_001) wird mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen.
2. Die Verfügung gilt mit dem 23.05.2022 als bekannt gegeben.
Das OVG Münster hatte bereits im März 2021 in seinem entsprechenden Eilbeschluss die Feststellung der technischen Möglichkeit des BSI und damit den Smart-Meter-Rollout (für die klagenden Parteien) vorläufig ausgesetzt. Gleichzeitig mit der nun erfolgten Rücknahme der bereits juristisch strittigen Allgemeinverfügung vom 7. Februar 2020 hat das BSI eine Feststellung nach § 19 Abs. 6 MsbG erlassen, um den Weiterbetrieb und Einbau intelligenter Messsysteme durch die Messstellenbetreiber fortführen zu können. Dies ist verbunden mit der Annahme des BSI, dass eine Nutzung der betroffenen iMS nicht mit unverhältnismäßigen Gefahren verbunden ist und dass die notwendigen gültigen Zertifikate (§24 Abs. 4 MsbG) innerhalb von 12 Monaten vorliegen werden.
Mit der nun erfolgten Aufhebung der Allgemeinverfügung durch das BSI hat die Dreijahresfrist zur Erreichung einer Smart-Meter-Einbauquote von zehn Prozent für noch kein Unternehmen begonnen. Zudem sind bereits installierte Messsysteme nicht wieder auszubauen.
Anlagen:
BSI: Aufhebung Allgemeinverfügung Feststellung Einbau iMS