Das Kabinett hat am 19.10.2022 wie geplant den Masterplan Ladeinfrastruktur II beschlossen. In einem vorangegangenen Stakeholderprozess wurden Verbände und Unternehmen sowie Kommunen zum Entwurf der Bundesregierung vom Juni 2022 angehört. Viele der eingebrachten Hinweise sind in den von Bundesverkehrsminister Wissing vorgestellten Masterplan eingeflossen. Folgende Handlungsfelder sind identifiziert und mit Maßnahmen unterlegt:
- Maßnahmen zur Kooperation und Koordination
- Den Bedarf, den Ausbau und die Nutzung datenbasiert überprüfen und steuern
- Die finanzielle Unterstützung des Bundes effektiver gestalten
- Die Kommunen als Schlüsselakteure befähigen und stärker einbinden
- Mehr Flächen verfügbar machen
- Die Ladeinfrastruktur durch Digitalisierung verbessern
- Die Ladeinfrastruktur und das Stromsystem integrieren
- Das Straßen-, Bau- und Immissionsschutzrecht für das Laden weiterentwickeln
- Das Laden an Gebäuden einfacher möglich machen
- Ladeinfrastruktur für E-Nutzfahrzeuge
Ein großer Teil der Maßnahmen adressiert die VKU-Mitgliedsunternehmen in ihren Rollen als Ladepunktbetreiber, Fahrstromanbieter, Energieversorger und Verteilnetzbetreiber direkt. Auch die Kommunen sollen verstärkt in die Pflicht genommen werden. Die Stadtwerke sehen die Notwendigkeit, den Ladeinfrastrukturausbau voranzutreiben und wollen sich weiter aktiv engagieren. Bestehende Hemmnisse abzubauen, ist in ihrem ureigenen Interesse. Umso wichtiger ist es, dass die Branche mit den Maßnahmen arbeiten kann.
Da es sich beim Masterplan um das politische Arbeitsprogramm der Bundesregierung für die kommenden Jahre handelt, fehlt es den Formulierungen des Masterplans jedoch vielfach an Verbindlichkeit, stattdessen werden viele Punkte in Form von Prüfaufträgen formuliert. Es kommt also auf die Ausgestaltung der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen an.
Der VKU und viele andere Verbände werben aktiv dafür, die Stakeholder in die Umsetzung einzubeziehen und auf das Expertenwissen aus Verbänden und Industrie zu setzen. Die Bundesregierung ist gefordert, in ihren Kompetenzbereichen ein hohes Ambitionsniveau zu zeigen. Das beginnt bei der Bereitstellung von für den Ladeinfrastrukturaufbau geeigneten Flächen im Eigentum des Bundes und bundeseigener Unternehmen, führt über eine Neuausrichtung der zukünftigen Förderlogik zur zielgerichteten Deckung von Versorgungslücken bis hin zum konsequenten Abbau regulatorischer und administrativer Hemmnisse sowohl für Bau und Betrieb von Ladestandorten als auch für die Kopplung der Sektoren Energie und Verkehr.