Einwegkunststofffondsgesetz
VKU veröffentlicht Umsetzungshilfe zum aktuellen Stand des Einwegkunststofffondsgesetzes
Um kommunale Anspruchsberechtigte bei der Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes zu unterstützen, hat der VKU eine Arbeitshilfe veröffentlicht. Man findet dort alle relevanten Informationen in Form von Einzelkommentierungen zur Funktionsweise des Einwegkunststofffonds, zum Registrierungsverfahren, zum Verfahren der Leistungsmeldungen und zum Einsatz der Mittel, die künftig aus dem Einwegkunststofffonds ausgezahlt werden.
28.08.24
Um kommunale Anspruchsberechtigte bei der Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes zu unterstützen, hat der VKU eine Arbeitshilfe veröffentlicht. Man findet dort alle relevanten Informationen in Form von Einzelkommentierungen zur Funktionsweise des Einwegkunststofffonds, zum Registrierungsverfahren, zum Verfahren der Leistungsmeldungen und zum Einsatz der Mittel, die künftig aus dem Einwegkunststofffonds ausgezahlt werden.
Ab 2024 sind Hersteller von ausgewählten Einwegkunststoffprodukten dazu verpflichtet, bestimmte Kosten der Entsorgung und Reinigung im öffentlichen Raum zu tragen, die bislang von der Allgemeinheit finanziert werden. In Deutschland verwaltet das Umweltbundesamt (UBA) hierfür den Einwegkunststofffonds (EWKFonds). Für die Verwaltung und Abwicklung der dafür von den Unternehmen in den Einwegkunststofffonds zu zahlenden Sonderabgaben richtet das Umweltbundesamt derzeit die digitale Plattform DIVID ein. Eine erste Zahlung der Einwegkunststoffabgabe erfolgt erst im Jahr 2025. Die Zahlungen werden dabei auf Grundlage der im Jahr 2024 in Umlauf gebrachten Einwegkunststoffprodukte geleistet. In den Folgejahren erfolgt die Zahlung dann weiterhin jährlich und jeweils für das Vorjahr.
Um künftig Leistungsmeldungen vornehmen und Zahlungen aus dem Einwegkunststofffonds erhalten zu können, ist durch die Anspruchsberechtigten eine Registrierung im Portal DIVID erforderlich. Seit Juni dieses Jahres können kommunale Unternehmen dort bereits einen Account anlegen. Ab 01. August 2024 steht die Plattform zudem auch für eine Registrierung kommunaler Anspruchsberechtigten bereit.
Das UBA hat unterdessen das Themenpapier „Leistungsmeldung nach § 17 Absatz 1 EWKFondsG“ veröffentlicht, das die zu meldenden Leistungsparameter konkretisiert. Das Themenpapier kann bei Bedarf auf der Seite des Umweltbundesamtes abgerufen werden (www.umweltbundesamt.de → Suche → „Leistungsmeldung“ eingeben → „Themenpapier_Stand_020724“ herunterladen). Anspruchsberechtigte können die vorliegenden Informationen nutzen, um sich vorab auf die anstehende Leistungsmeldung vorzubereiten.
Um Mitgliedsunternehmen darüber hinaus eingehend bei der Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes zu unterstützen, hat der VKU die Infoschrift 112 Der Einwegkunststofffonds - eine Handlungshilfe für kommunale Entsorgungsbetriebe als Arbeitshilfe vorbereitet und veröffentlicht. Allen Mitgliedern ist die Infoschrift in gedruckter Form bereits Ende Juli zugegangen.
Weitere Exemplare der Information 112 können zum Preis von 29,00 Euro (für Mitglieder des VKU) bzw. 59,00 Euro (für Nichtmitglieder) zzgl. Versandkosten über den VKU-Verlag (www.vku-verlag.de) bestellt werden.
Zudem finden Mitgliedsunternehmen ein PDF der Infoschrift 112 auf der Website des VKU im mitgliedergeschützten Bereich unter dem Reiter „Mitgliederrundschreiben“. Bitte loggen Sie sich dazu im mitgliedergeschützten Bereich ein.
Veranstaltungshinweise EWKFG
Wir informieren umfassend digital über das Einwegkunststofffondsgesetz, den damit einhergehenden Registrierungsprozess auf dem Portal DIVID und die künftig zu meldenden Leistungskennzahlen sowohl am 24. September 2024 auf der VKU Akademie Veranstaltung „Entwicklungen im Abfallrecht“ (www.kommunaldigital.de) sowie am 25. September 2024 auf der Akademie Obladen Veranstaltung „Einwegkunststofffonds“ (www.kommunalwirtschaft.eu).