Wasserstoff-Bilanzierung
Der VKU positioniert sich zum vorgeschlagenen Bilanzierungssystem der BNetzA für Wasserstoff

Die Bundesnetzagentur hat mit dem Festlegungsverfahren WasABi ein für Deutschland neues Bilanzierungssystem für Wasserstoff vorgeschlagen. Der VKU plädiert für eine anpassungsfähige Ausgestaltung entsprechend der Marktentwicklung und sieht Verbesserungsbedarf an einigen Punkten.

04.09.24

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Die Standardisierung des H2-Netzzugangs mit dem Ziel gleicher Marktregeln sieht der VKU grundsätzlich positiv. Er spricht sich dafür aus, dass die im Anschluss an die Festlegungsverfahren WasABi und WaKandA geplante Festlegung zur Erstellung von Standardangeboten als Zwischenschritt im Hinblick auf die Ausgestaltung der H2-KoV gemäß §28n EnWG durch die Branche dient. Aus Sicht des VKU sollten die Festlegungsverfahren verkürzt werden und nach Möglichkeit sollte der Prozess für die Standardangebote parallel anlaufen. So besteht die Möglichkeit, dass die Branche die Entwicklung der H2-KoV bis zum 01.01.2027 abschließt, wie es auch die BNetzA anstrebt.

Des Weiteren empfiehlt der VKU, dass das Netzzugangsmodell regelmäßig durch die BNetzA evaluiert wird. Entsprechend der Marktentwicklung sollten die Netzzugangsregeln an die Entwicklung des Wasserstoffmarktes angepasst werden, falls dies erforderlich sein sollte.

Beim von der BNetzA vorgeschlagenen Helper-Causer-Ansatz sieht der VKU viele offene Punkte. Eine Eignung dieses Modells kann für den Markthochlauf der Wasserstoffwirtschaft nicht abschließend bewertet werden.

Die vorgesehene kontinuierliche Bilanzierung ohne festes Ende ist aus Sicht des VKU nachvollziehbar. Spätestens mit der (absehbaren) Verfügbarkeit von Flexibilitätsinstrumenten und einem H2-Regelenergiemarkt ist die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Bilanzierung zu überprüfen.

Kritisch wird das vorgeschlagene einheitliche, starre Mindesttoleranzband gesehen. Aus Sicht des VKU sollte sich die anzusetzende Toleranz in den Clustern immer an den vorliegenden Gegebenheiten orientieren. Auch Toleranzen unter 10 % können zielführend sein, sofern nachweislich entsprechende Restriktionen vorliegen.

Die BNetzA schlägt analog zu einem Ampelsystem drei Systemzustände vor. Klarzustellen ist aus VKU-Sicht, dass die Wasserstoffnetzbetreiber unabhängig von der bilanziellen Ampelzone im Gesamtnetzstatus immer die Möglichkeit haben (müssen), stabilisierend einzugreifen, um ihrer Systemverantwortung nachzukommen.

Die erforderliche Häufigkeit der Bereitstellung von Daten hängt aus VKU-Sicht von der im System vorhandenen Flexibilität ab. Im Rahmen der wiederkehrenden Evaluierung sind entsprechende Fristen zu prüfen. In der Einleitungsverfügung werden die bei den Netzbetreibern verorteten vorgelagerten Prozessschritte der Datenerfassung (= Messwert am Zähler), Datenauslesung (= Übertragung der Messwerte in das EDM-System) und Datenverarbeitung (= Umwertungen, Ersatzwertbildungen etc.) sowie der Datenversand an die zu benennende Stelle bzw. den Data Hub ausgeblendet. Es sollte zwischen a) der in der Netzbetreiberverantwortung liegenden Datenerfassung, Datenauslesung und Datenverarbeitung und b) der in der Verantwortung der zu benennenden Stelle liegenden Datenbereitstellung bzw. Datenübernahme und -weiterleitung unterschieden werden. Eine Ausweitung des Data Hub auf die in der Netzbetreiberverantwortung liegenden Prozesse unterstützt der VKU ausdrücklich nicht. Es sollte eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung erfolgen und im Rahmen der Prozessausgestaltung (KoV) sollten die entsprechenden Verarbeitungszeiten definiert werden.

Sofern der geforderte Datenbedarf in Verbindung mit dem Allokationsverfahren „allokiert wie gemessen“ für einzelne Kunden(gruppen) noch nicht technisch oder wirtschaftlich prozessual darstellbar ist, muss die Möglichkeit gegeben sein, mit Hilfe entsprechender adäquater Verfahren die Bilanzierung dieser Kundengruppen sicherzustellen. Denkbar wäre bspw. ein Berechnungs- oder Prognoseverfahren. Der VKU spricht sich dafür aus, klarstellend das Allokationsverfahren „allokiert wie nominiert“ nur für Punkte zuzulassen, die durch mehr als einen Händler buchbar sind. Alle übrigen Punkte sind nach dem Allokationsprinzip „allokiert wie gemessen“ bzw. nach adäquaten Verfahren zu bilanzieren.