Der Koalitionsvertrag fordert ein Mobilitätsdatengesetz (MDG), das eine freie Zugänglichkeit von Verkehrsdaten sicherstellt. Für eine nahtlose Mobilität sollen Verkehrsunternehmen und Mobilitätsanbieter ihre Echtzeitdaten unter fairen Bedingungen bereitstellen. Die Verfügbarkeit von Mobilitätsdaten in ausreichend hoher Qualität ist Grundlage für die Entwicklung von Innovationen und neuen Geschäftsmodellen.
Die Bereitstellung zahlreicher Mobilitätsdaten ist weitgehend unionsrechtlich und national geregelt. Zentrale Vorgabe ist die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt (National Access Point – NAP). Diese Bereitstellungspflichten betreffen statische und dynamische Daten wie Fahrpläne des öffentlichen Verkehrs, Verspätungsmeldungen, Echtzeit-Verfügbarkeit von Sharing-Fahrzeugen und Tank-/Ladeinfrastruktur sowie Meldungen über Baustellen, wenn diese Daten bereits digital maschinenlesbar vorliegen - keine Digitalisierungs- und keine Erhebungspflicht.
Eine Datenbereitstellungspflicht an den NAP wird unter anderem in der Verordnung (EU) 2023/1804 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR) vorgeschrieben:
Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte oder Zapfstellen für alternative Kraftstoffe sind nach Artikel 20 Absätze 2 und 3 verpflichtet, ab dem 14. April 2025 statische und dynamische Daten zur Verfügung zu stellen und über eine API-Schnittstelle an den NAP zu übermitteln.
„Daten sollten eine grundlegende Rolle für das ordnungsgemäße Funktionieren der Lade- und Tankstelleninfrastruktur spielen. Das Format, die Häufigkeit und die Qualität, in der diese Daten zur Verfügung zu stellen und zugänglich zu machen sind, sollten für die Gesamtqualität eines Infrastruktur-Ökosystems für alternative Kraftstoffe, das den Bedürfnissen der Nutzer gerecht wird, ausschlaggebend sein.“
Mit dem MDG sollen eingeführt werden:
- ein Bundeskoordinator für Mobilitätsdaten bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt): Aufgaben: Festlegung technischer Vorgaben sowie Kommunikation mit und Unterstützung von international und national tätigen Dateninhabern und Datennutzern;
- eine bundesweit zentrale Datenaufsicht beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM): Befugnis Zwangsgelder und Geldbußen festzusetzen.
Das Ziel des BMDV ist es, eine Kabinettsfassung noch vor der Sommerpause zu erreichen. In Kraft treten kann das Regelwerk, wenn das parlamentarische Verfahren abgeschlossen ist.