Einwegkunststoffgesetz
VKU veröffentlicht FAQ zum Einwegkunststofffonds
Das Einwegkunststofffondsgesetz wurde am 15.05.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und sieht die Einrichtung und den Betrieb eines Einwegkunststofffonds am Umweltbundesamt vor. Die wichtigsten Fragen dazu beantworten wir in einem FAQ, das wir laufend aktualisieren.
19.07.23
Das Einwegkunststofffondsgesetz wurde am 15.05.2023 im Bundesgesetzblatt verkündet und sieht die Einrichtung und den Betrieb eines Einwegkunststofffonds am Umweltbundesamt vor. Die wichtigsten Fragen dazu beantworten wir in einem FAQ, das wir laufend aktualisieren.
Der VKU hat das Gesetz zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz 1 bis 7 der Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt intensiv begleitet.
Das Gesetz wurde am 15. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit dem Gesetz, im folgenden Einwegkunststofffondsgesetz – EWKFondsG, erfüllt die Bundesregierung den letzten Baustein zur Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie gegen Einwegprodukte und die hierdurch entstehende Vermüllung von Städten, Landschaften und Gewässern. Ziel der EU-Richtlinie ist es, das achtlose Wegwerfen von Plastikabfällen in die Umwelt zu begrenzen und nachhaltige Alternativen zu etablieren. Mit der Regelung werden nach dem Verursacherprinzip die Hersteller in die Verantwortung genommen. Sie sollen die Kosten für Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, der Reinigung des öffentlichen Raums sowie von Sensibilisierungsmaßnahmen finanzieren.
Die wichtigsten Fragen dazu beantworten wir Ihnen in einem FAQ, das wir laufend aktualisieren. Sie finden darin Erläuterungen zur Ausgestaltung und Abwicklung des Einwegkunststofffonds durch das Umweltbundesamt, beantworten darin Fragen zu den Umsetzungsfristen und geben Hinweise zu den zukünftig geforderten Leistungsparametern.
Bei Fragen erreichen Sie Yvonne Krause, Fachgebietsleiterin Stadtsauberkeit, Winterdienst und Baubetriebshöfe per Mail krause@vku.de oder telefonisch unter +49 30 58580-262.
Terminhinweis:
Zusätzlich werden wir in Kooperation mit der Akademie Dr. Obladen einen halbtägige Online-Konferenz zur Umsetzung des ‚Einwegkunststofffonds‘ am 7. September durchführen. Die Konferenz bietet einen aktuellen Überblick zu allem Wissenswerten rund um den Fonds und den sich für die Kommunen ergebenden Ansprüchen. Die Vortragenden geben darüber hinaus Tipps, wie die sich für die Bereiche Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Grünflächenpflege neu ergebenden Aufgaben bewältigt werden können. Sind Sie an einer Teilnahme interessiert? Dann melden Sie sich gerne zeitnah auf der Veranstaltungsseite an: Einwegkunststofffonds. Dort finden Sie auch das vollständige Programm.