VKU setzt sich für Änderungen bei Förderung alternativer Antriebe ein
Fördermittel kommunalfreundlicher ausgestalten
Die derzeitige Priorisierungskriterien zur wettbewerblichen Vergabe von Förderungen an Antragsteller im Bereich der Anschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben benachteiligen Antragsteller vor allem aus der kommunalen Abfallwirtschaft. Der VKU setzt sich daher beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für eine Überarbeitung der Priorisierungskriterien in Förderaufrufen ein.
21.01.22
Die derzeitige Priorisierungskriterien zur wettbewerblichen Vergabe von Förderungen an Antragsteller im Bereich der Anschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben benachteiligen Antragsteller vor allem aus der kommunalen Abfallwirtschaft. Der VKU setzt sich daher beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) für eine Überarbeitung der Priorisierungskriterien in Förderaufrufen ein.
Im ersten Förderaufruf zur Richtlinie über die Förderung von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge vom 2. August 2021 (Richtlinie KsNI) wurden seitens der kommunaler Unternehmen – überwiegend Abfallwirtschaftsunternehmen – verschiedene Förderanträge eingebracht. Die kommunalen Unternehmen sind ja durch verschiedene politische und rechtliche Rahmenbedingungen zum Umbau kommunaler Fuhrparks angehalten, etwa durch Klimaschutzziele, Vorgaben zur Luftreinhaltung und konkrete den Fuhrpark betreffende Gesetzesvorgaben, bspw. Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungsgesetz, das verbindliche Mindestziele für Neubeschaffungen emissionsarmer und CO2-freier Fahrzeuge vorgibt.
Soweit ersichtlich und der VKU-Geschäftsstelle bekannt, sind die besagten Förderanträge der kommunalen Unternehmen allesamt abgelehnt worden.
Hintergrund dafür dürfte sein, dass der Förderaufruf Priorisierungskriterien für Anträge festlegt, die Abfallsammel-, aber auch andere Kommunalfahrzeuge stark benachteiligen, wenn nicht gar im Falle einer großen Anzahl von Förderanträgen von der Förderung de facto ausschließen. Obwohl das Ziel der Förderung eine möglichst hohe CO2-Einsparungsquote pro km ist, werden in den Antragsunterlagen im Wesentlichen die Kriterien der Jahreskilometerleistung und das zulässige Gesamtgewicht abgefragt. Der VKU hat bereits nach Erscheinen des ersten Förderaufrufs gegenüber den zuständigen Behörden deutlich gemacht, dass aus diesen Kriterien allein aber nicht schlüssig die potenzielle CO2-Einsparung beim Einsatz von Abfallsammel- und anderen Kommunalfahrzeugen abgeleitet werden kann. Müllfahrzeuge haben gerade im städtischen Bereich sehr kurze Fahrtstrecken bei sehr hohen Verbräuchen pro Kilometer.
Der VKU hat sich nun erneut an das Bundesverkehrsministerium gewandt, um Nachbesserungen für einen erwarteten 2. Förderaufruf zu fordern. Das Bundesverkehrsministerium hatte in Aussicht gestellt, dass es im Rahmen der Evaluierung des ersten Förderaufrufs prüfen würde, ob das derzeitige Priorisierungsverfahren die betrieblichen und/oder technischen Spezifikationen einzelner Antriebstechnologien nicht in angemessenem Umfang berücksichtigt. Darauf aufbauend könnte bei Bedarf die Fördersystematik für nachfolgende Aufrufe geändert werden oder auch spezifische Förderaufrufe für einzelne Nutzfahrzeugsegmente gestartet werden.
Aufgrund der im ersten Förderaufruf gemachten für die Abfallwirtschaft negativen Erfahrungen setzt sich der VKU mit Nachdruck dafür ein, dass das derzeitige Priorisierungsverfahren angepasst wird, um die betrieblichen und/oder technischen Spezifikationen von Kommunalfahrzeugen und insb. von Abfallsammelfahrzeugen/Straßenreinigungsfahrzeugen in angemessenem Umfang zu berücksichtigen. Darauf aufbauend könnten auch spezifische Förderaufrufe für einzelne Nutzfahrzeugsegmente, etwa Kommunalfahrzeuge, gestartet werden.
Informationen über den Start des 2. Förderaufrufs erhalten Sie in unserem Newsletter oder auf unserer Webseite.