Antragsentwurf für ein Wasserstoff-Kernnetz
Kernnetzantrags-Entwurf: gut mit Luft nach oben
VKU-Stellungnahme ist bei BNetzA eingereicht. Antragsentwurf stellt solide Basis dar, aber für die Ertüchtigung und Anbindung der Gasverteilernetzbetreiber gibt es noch einige Verbesserungen auf der to-do-Liste für 2024.
08.01.24
VKU-Stellungnahme ist bei BNetzA eingereicht. Antragsentwurf stellt solide Basis dar, aber für die Ertüchtigung und Anbindung der Gasverteilernetzbetreiber gibt es noch einige Verbesserungen auf der to-do-Liste für 2024.
Der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur soll in einer ersten Stufe mit der Planung und Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes begonnen werden. Zum Antragsentwurf der FNB für das Kernnetz, den die BNetzA konsultiert hat, hat der VKU am 08.01.2024 eine Stellungnahme eingereicht.
Hier die wesentlichen VKU-Positionen auf einen Blick:
- Mit dem Kernnetz wird zu großen Teilen eine solide Basis geschaffen, die den H2-Infrastrukturbedarf bis 2032 auf Basis heutiger Kenntnisse unter dem Ansatz der politisch vorgegebenen Kriterien berücksichtigt.
- Die Anbindung einzelner „weißer Flecken“ an das Wasserstoff-Kernnetz ist sicherzustellen oder aber in Abstimmung mit potenziell betroffenen Verteilernetzbetreibern sollten weitere Leitungsmeldungen in das Kernnetz aufgenommen werden.
- Für die Planung des H2-Kernnetzes ist es wichtig, dass die Bedarfe der Verteilernetzbetreiber berücksichtigt werden, sofern sie die von BMWK und BNetzA vorgegebenen Kriterien erfüllen. Der Kriterienkatalog ist jedoch aus VKU-Sicht in einzelnen Punkten unvollständig.
- Im ab dem Jahr 2025 folgenden NEP-Prozess für CH4 und H2 sollten die Bedarfe der Verteilernetzbetreiber bereits bei der Erstellung des Szenariorahmens und der darauf aufbauenden Netzentwicklungsplanung angemessen Eingang finden. Nur so können die flächendeckende Versorgung mit klimaneutralen Gasen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit sichergestellt werden.
- Planungs- und Koordinierungsprozesse z.B. zur Prüfung weiterer potenzieller H2-Netzbetreiber sind zu optimieren.
- Damit das Gasverteilernetz mit seinen Speicherkapazitäten sektorübergreifend die Energie- und Wärmeversorgung sichern kann, ist ein Zugangsgebot der Gasverteilernetzbetreiber aufzustellen.
- In Anlehnung an die Kooperationsvereinbarung der Gasnetzzugangsverordnung sollte eine Kooperationspflicht zwischen Fernleitungs- und Verteilernetzbetreibern etabliert werden.
- Auf Basis der VNB-Meldungen sollten die Fernleitungsnetzbetreiber abschließend konsentierte Regionalpläne erarbeiten, die den Wasserstoffhochlauf in den jeweiligen Regionen transparent regeln und Planungssicherheit schaffen.
Zum Hintergrund:
Die Fernleitungsbetreiber haben am 15.11.2023 ihren Antragsentwurf zum Wasserstoff-Kernnetz vorgelegt. Zur Beschleunigung des Prozesses konsultiert die BNetzA diesen Antragsentwurf und bereitet den Genehmigungsprozess bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes vor.
Der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur soll mit der Planung und Errichtung eines Wasserstoff-Kernnetzes beginnen. Das Wasserstoff-Kernnetz soll große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, miteinander verbinden. Das Kernnetz soll Infrastrukturen beinhalten, die bis 2032 in Betrieb gehen. Insgesamt sieht der Antragsentwurf eine Leitungslänge von 9.700 km bei zu erwartenden Investitionskosten in Höhe von 19,8 Mrd. Euro vor.
Um das formelle Verfahren zu beschleunigen, hat die BNetzA der Öffentlichkeit bereits Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage haben die Fernleitungsnetzbetreiber den Antrag formell zur Genehmigung einzureichen. Die BNetzA wird dann im Rahmen des Genehmigungsprozesses eine erneute Öffentlichkeitbeteiligung mit kurzer Frist durchführen.
Der Antragsentwurf für das Wasserstoff-Kernnetz und Informationen zur Konsultation sind unter www.bundesnetzagentur.de/wasserstoff-kernnetz veröffentlicht.
Zum Nachlesen:
VKU-Stellungnahmen
- zum Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und Ergänzungen von Regelungen zum Wasserstoff-Kernnetz vom 15. Mai 2023,
- zum Planungsstand des Wasserstoff-Kernnetzes vom Juli 2023,
- mit Details zur gemeinsamen H2- und Gasnetzentwicklungsplanung (Stellungnahme zum Referentenentwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 12.10.2023),
- und zum Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes [Ergänzungen von Regelungen zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes] vom 03.11.2023
Die Stellungnahme zum Entwurf des gemeinsamen Antrags für das Wasserstoff-Kernnetz vom 15.11.2023 ist hier zum Download abrufbar: