BDEW, VKU und GEODE veröffentlichen die Kooperationsvereinbarung Gas XIV.1 am 29.11.2024 – Inkrafttreten der Regelungen am 01.01.2025.
Verbände veröffentlichen Kooperationsvereinbarung Gas XIV.1
Die KoV XIV.1 stellt durch eine Ergänzung im KoV Hauptteil (§ 53a Abrechnungsformat) sicher, dass die bestehenden Abrechnungsprozesse zwischen zwei Netzbetreibern sowie zwischen Netzbetreibern und dem Marktgebietsverantwortlichen bis zum 1.1.2027 weiterhin angewendet werden und bis dahin keine neuen eRechnungen zur Anwendung kommen müssen.
02.12.24
Die KoV XIV.1 stellt durch eine Ergänzung im KoV Hauptteil (§ 53a Abrechnungsformat) sicher, dass die bestehenden Abrechnungsprozesse zwischen zwei Netzbetreibern sowie zwischen Netzbetreibern und dem Marktgebietsverantwortlichen bis zum 1.1.2027 weiterhin angewendet werden und bis dahin keine neuen eRechnungen zur Anwendung kommen müssen.
Kooperationsvereinbarung Gas
Die Verbände BDEW, VKU und GEODE haben im sogenannten Ad hoc-Verfahren am 29. November 2024 Änderungen der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) verabschiedet, die zum 1. Januar 2025 in Kraft treten (KoV XIV.1).
Spätestens zum 01.01.2027 müssen alle B2B-Abrechungen über ein mit § 14 UStG konformes Format und entsprechende Prozesse elektronisch abgewickelt werden. Da zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht alle Prozesse im Gas über ein solches Format abgewickelt werden können, muss rechtzeitig ein entsprechender Ersatz entwickelt und vertraglich verankert werden. Um diese Prozesse nicht bereits ab dem 01.01.2025 anwenden zu müssen, kann die Übergangsregelung des § 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG zur Fortführung der Anwendung des bisherigen Verfahrens bis zum 01.01.2027 genutzt werden. Dazu ist eine isolierte Anpassung in der KoV mit Inkrafttreten zum 01.01.2025 notwendig.
Die KoV XIV.1 stellt durch eine Ergänzung im KoV Hauptteil (§ 53a Abrechnungsformat) sicher, dass die bestehenden Abrechnungsprozesse zwischen zwei Netzbetreibern sowie zwischen Netzbetreibern und dem Marktgebietsverantwortlichen bis zum 01.01.2027 weiterhin angewendet werden und bis dahin keine neuen eRechnungen zur Anwendung kommen müssen.
Weitere Informationen und Dokumente zur KoV finden Sie hier.