Langfristprognose erst in 2026 fällig.
Langfristprognose der Gasnetzbetreiber

Die Abgabe der Langfristprognose ist in 2025 nicht erforderlich, da sich die Taktung des Szenariorahmens Gas seit der EnWG-Novelle 2024 geändert hat (der nächste Szenariorahmen ist gemäß § 16b EnWG erst für 2026 vorgesehen).

24.02.25

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Zur Vermeidung von Zusatzarbeit machen wir darauf aufmerksam, dass die Abgabe der Langfristprognose in diesem Jahr nicht erforderlich ist, da sich die Taktung des Szenariorahmens Gas seit der EnWG-Novelle 2024 geändert hat. Der nächste Szenariorahmen ist gemäß § 16b EnWG erst für 2026 vorgesehen, weswegen die nachgelagerten Netzbetreiber erst Ende März 2026 die Kapazitätsbedarfe an ihre jeweils vorgelagerten Netzbetreiber melden müssen.

Da dies formal § 16 der Kooperationsvereinbarung widerspricht, möchten wir - wie schon im Verbändeanschreiben vom Januar 2024 angekündigt - sicherstellen, dass keine unnötige Mehrarbeit für die Verteilernetzbetreiber entsteht.

Aufgrund der Transformation der Gasnetze werden Änderungen im Datenerhebungsprozess notwendig. Über diese informieren wir im Sommer 2025, sodass genügend Zeit für die Umsetzung bis zur Datenlieferung Ende März 2026 bleibt.