Einwegkunststofffondsgesetz
Leistungsmeldung auf DIVID ab sofort möglich
Die Leistungsmeldung ist ab sofort für alle Anspruchsberechtigten auf der Einwegkunststoffplattform DIVID verfügbar, die einen Registrierungsbescheid erhalten haben, und kann selbstverständlich direkt dort ausgefüllt werden.
09.04.25
Die Leistungsmeldung ist ab sofort für alle Anspruchsberechtigten auf der Einwegkunststoffplattform DIVID verfügbar, die einen Registrierungsbescheid erhalten haben, und kann selbstverständlich direkt dort ausgefüllt werden.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat dazu verlauten lassen, dass unbedingt darauf zu achten ist, dass die Leistungsmeldung ausschließlich über DIVID ausgefüllt und eingereicht werden kann. Leistungsmeldungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden.
Zudem wurde das Register, dass alle bereits registrierten Anspruchsberechtigten führt, durch das UBA aktualisiert. Sie finden das Anspruchsberechtigtenregister mit allen bisher registrierten Anspruchsberechtigten auf DIVID, wobei natürlich nur jene Anspruchsberechtigten gelistet werden, welche geprüft und einen Registrierungsbescheid erhalten haben.
Vom Umweltbundesamt wird zudem darauf hingewiesen, dass die Leistungsmeldung auf DIVID für viele Anspruchsberechtigte noch nicht sichtbar ist, da sie noch keinen Registrierungsbescheid erhalten haben. Um jedoch eine bessere Vorbereitung zu ermöglichen, hat das UBA eine Vorlage der Leistungsmeldung bereitgestellt. Diese Vorlage dient Anspruchsberechtigten ohne Registrierungsbescheid zunächst als Anschauungsdokument, damit sie sich optimal auf die Abgabe der Leistungsmeldung vorbereiten können. Die Leistungsmeldung in DIVID wird dem Aufbau der bereitgestellten Vorlage entsprechen. Das UBA verweist ausdrücklich darauf hin, dass die Vorlage der Leistungsmeldung nicht ausgefüllt und per E-Mail eingereicht werden darf. Es werden ausschließlich Leistungsmeldungen über DIVID akzeptiert. Solange Ihnen kein Registrierungsbescheid vorliegt, können Sie die Leistungsmeldung auf DIVID nicht ausführen.
Das Umweltbundesamt hat alle oben ausgeführten Informationen zudem in den neu erstellten FAQ „Wie erfolgt die Leistungsmeldung?“ hier veröffentlicht.
VKU-FAQ aktualisiert
Am 26.03.2025 fand auf Initiative des VKU die digitale Veranstaltung zum Thema „Ihre Fragen zum Einwegkunststofffonds, Schwerpunkt: Leistungsmeldungen“ gemeinsam mit dem UBA und dem Deutschen Städtetag statt. Im Nachgang zur Veranstaltung hat der VKU die erstmals 2023 veröffentlichten FAQ angepasst. Sie finden darin detaillierte Erläuterungen zur Registrierung, zur Ausgestaltung der Leistungsparameter, zum Einsatz der auszuzahlenden Mittel und zu sonstigen relevanten Fragestellungen.
Für Rückfragen steht Ihnen Yvonne Krause, Fachgebietsleiterin Stadtsauberkeit, Winterdienst und Baubetriebshöfe (Telefon +49 30 5850-262, krause@vku.de) sehr gern zur Verfügung.