Einwegkunststofffondsgesetz
Leistungsmeldung auf DIVID ist wider Erwarten ab dem 01.01.2025 nicht möglich

Nach erfolgreicher Registrierung im Einwegkunststofffonds-Portal DIVID sollte nun ab Januar 2025 die Leistungsmeldung für Anspruchsberechtigte im Portal möglich sein. Das Umweltbundesamt hat nun verlauten lassen, dass dieser Zeitpunkt nicht gehalten werden kann. Was heißt das für die Kommunen?

18.12.24

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Wann auf dem Einwegkunststoffportal DIVID eine Freischaltung der Leistungseingabe für kommunale Anspruchsberechtigte vorgenommen wird, ist aktuell nicht klar. Weiterhin ist es wichtig und notwendig, dass sich die Anspruchsberechtigten im Einwegkunststoff-Portal DIVID registrieren. Dies ist Voraussetzung, um künftig Leistungsmeldungen vornehmen und Zahlungen aus dem Einwegkunststofffonds erhalten zu können. Für die Registrierung von Anspruchsberechtigten sieht das EWKFondsG keine Frist vor. Es ist jedoch zu beachten, dass die Registrierung Voraussetzung ist für die Leistungsmeldung. Für den Registrierungsprozess brauchen Anspruchsberechtigte nach wie vor ein Elster-Organisationszertifikat und die Bestätigung einer zuständigen Landesbehörde über die Anspruchsberechtigung.

Um den derzeitigen Prozess der Registrierung für kommunale Anspruchsberechtigte zu unterstützen, hat das Umweltbundesamt ein Handbuch zur Accounterstellung und Registrierung für Anspruchsberechtigte bereitgestellt. Das Handbuch finden Interessierte auf der Seite des Umweltbundesamtes unter folgendem Link:

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/12506/dokumente/handbuch_anspruchsberechtigte.pdf

Hinweis zum Beauftragungsmodell
Nachdem das Umweltbundesamt den Masteranspruchsberechtigten als Anspruchsberechtigten registriert hat, besteht frühestens ab Ende 2024 die Möglichkeit für weitere Anspruchsberechtigte die Registrierung vorzunehmen. Aktuell ist dies auf DIVID noch nicht möglich. Sobald diese Funktion freigeschaltet ist, informieren wir dazu.

Ferner werden wir informieren, sobald eine Leistungsmeldung im Einwegkunststoff-Portal DIVID möglich ist.

Weitere Informationen zur Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes geben wir am 18.02.2025 auf der digitalen Konferenz der Akademie Dr. Obladen.

Anmeldungen können Sie hier vornehmen: https://www.obladen-akademien.de/veranstaltungen/stadtsauberkeit-und-winterdienst/einwegkunststofffonds/