Einwegkunststofffondsgesetz
Leistungsmeldung auf DIVID ist wider Erwarten ab dem 01.01.2025 noch nicht möglich

Nach erfolgreicher Registrierung im Einwegkunststofffonds-Portal DIVID sollte ab Januar 2025 die Leistungsmeldung für Anspruchsberechtigte im Portal möglich sein. Das Umweltbundesamt hat nun darüber informiert, dass dieser Zeitpunkt nicht gehalten werden kann.

03.01.25

Aus sicherheitstechnischen Gründen kann die Funktion zur Meldung der 2024 von Anspruchsberechtigten erbrachten Leistungen voraussichtlich erst Mitte Februar 2025 auf DIVID zur Verfügung gestellt werden. Parallel dazu kommt es leider auch zur verspäteten Bereitstellung der Möglichkeit der auftragsgemäßen Registrierung von anderen bzw. sog. Unter-Anspruchsberechtigten durch sog. Master-Anspruchsberechtigte. Das UBA plant, auch diese Funktion im genannten Zeitkorridor zur Verfügung zu stellen.

Das Umweltbundesamt bedauert die Verspätungen außerordentlich. Es besteht Klarheit darüber, dass die Funktionen für Anspruchsberechtigte Kernfunktionen sind, um Ansprüche geltend zu machen und dass die Verzögerungen Risiken hinsichtlich der Rechtzeitigkeit von Meldungen bis 15.5.2025 bergen. Die Funktionalitäten sind entsprechend priorisiert und man arbeitet gemeinsam mit den entsprechenden Dienstleistern unter Hochdruck daran, eine entsprechende IT-Lösung, die allen sicherheitstechnischen Anforderungen genügt, schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Im Interesse an der angestrebten Vollzugsdigitalisierung, die letztlich allen Betroffenen zugutekommen wird, bittet das UBA um Verständnis für die Verzögerungen.

Auch wenn eine Leistungsmeldung bis dato noch nicht vorgenommen werden kann, ist es wichtig und notwendig, dass sich die Anspruchsberechtigten im Einwegkunststoff-Portal DIVID registrieren. Dies ist Voraussetzung, um künftig Leistungsmeldungen vornehmen und Zahlungen aus dem Einwegkunststofffonds erhalten zu können. Für die Registrierung von Anspruchsberechtigten sieht das EWKFondsG keine Frist vor. Es ist jedoch zu beachten, dass die Registrierung Voraussetzung ist für die Leistungsmeldung. Für den Registrierungsprozess brauchen Anspruchsberechtigte nach wie vor ein Elster-Organisationszertifikat und die Bestätigung einer zuständigen Landesbehörde über die Anspruchsberechtigung.

Um den derzeitigen Prozess der Registrierung für kommunale Anspruchsberechtigte zu unterstützen, hat das Umweltbundesamt ein Handbuch zur Accounterstellung und Registrierung für Anspruchsberechtigte bereitgestellt. Das Handbuch finden Interessierte auf der Seite des Umweltbundesamtes unter folgendem Link: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/12506/dokumente/handbuch_anspruchsberechtigte.pdf

Weitere Informationen zur Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes geben wir am 18.02.2025 auf der digitalen Konferenz der Akademie Dr. Obladen bekannt und beantworten darüber hinaus gern zusätzliche Fragen.

Anmeldungen können hier vorgenommen werden: https://www.obladen-akademien.de/veranstaltungen/stadtsauberkeit-und-winterdienst/einwegkunststofffonds/

Weiterhin werden wir auf dem diesjährigen Bundeskongress, am 20. und  21.05.2025 in Berlin, auf einem Panel zu diesem Thema diskutieren. Anmeldungen können hier vorgenommen werden: https://www.kommunaldigital.de/live-event/bundeskongress-der-kommunalen-abfallwirtschaft-und-stadtsauberkeit-2025