Die BNetzA hat am 21.12.2020 die BNetzA-Festlegung zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom (BK6-20-160) veröffentlicht (MaKo 2022).
Die neuen Regelungen betreffen umfangreiche Weiterentwicklungen der bestehenden prozessualen Regelwerke GPKE, WiM Strom, MPES und MaBiS sowie eine angepasste Fassung des Netznutzungs- und Lieferantenrahmenvertrags Strom und Eckpunkte zur Ermöglichung des Netzzugangs einer ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnung. Die neuen Regelungen betreffen ausschließlich die Sparte Strom.
Umsetzungstermin der neuen Regelungen in der Marktkommunikation ist der 1. Oktober 2022 bzw. in Bezug auf die Regelungen zum elektronischen Preis 1 und 3 der 1. Januar 2023. In Unterstützung einer marktweit einheitlichen Anwendung von Marktprozessen werden verbändeübergreifend begleitende Umsetzungshilfen in Form von Anwendungshilfen sowie Umsetzungsfragenkatalogen veröffentlicht.
Die Anwendungshilfe „Umsetzungsfragenkatalog zur Marktkommunikation BK6-20-160“ in der neuen Version 1.9 greift aktuelle prozessuale Umsetzungsfragen zu den Themengebieten GPKE, GeLi Gas, WiM Gas, WiM Strom, MaBiS, MPES, Netzbetreiberwechsel und Mehr-/Mindermengenabrechnung auf.