Festlegung der Produktivitätsvorgabe für Stromnetzbetreiber
Mit der beabsichtigten Höhe des Xgen-Wertes sendet die BNetzA falsche Signale an die Netzbetreiber

Die Bundesnetzagentur beabsichtigt für den Xgen Strom einen Wert von 0,91 % festzulegen, also nahezu in gleicher Höhe wie bereits in der dritten Regulierungsperiode. Nach Auffassung des VKU ist dieser Wert deutlich überschätzt.

01.10.24

Mit der beabsichtigten Festlegung des Wertes auf 0,91 Prozent setzt die Bundesnetzagentur die Verteilnetzbetreiber unter hohen Druck und würde sie und deren kommunale Eigentümer wirtschaftlich hart treffen. Angesichts der bevorstehenden Aufgaben zum Um- und Ausbau der Stromverteilnetze ist das nicht vertretbar und kontraproduktiv.

Die Verteilnetzbetreiber stehen heute mehr denn je vor der Herausforderung, die Netze fit für die Zukunft zu machen: für mehr Erneuerbare, mehr Speicheroptionen, mehr Elektromobilität und mehr Intelligenz im Netz. Angesichts dieser Herausforderungen ist dieses falsche Signal an die Netzbetreiber nicht nachvollziehbar. Insbesondere weil sich nachvollziehen lässt, dass bereits der Xgen-Wert für die 3. Regulierungsperiode völlig überzogen war. Denn mit den von der BNetzA veröffentlichten Daten lässt sich nun nachrechnen, wie treffgenau die Prognose der Produktivitätsentwicklung der Netzbetreiber gewesen ist. Die Abweichung der beiden Index-Werte, die für die Bestimmung des Xgen ermittelt werden, ist eklatant, obwohl bereits ein Sicherheitsabschlag gewährt wurde.

Trotz dieser offensichtlich fehlerhaften Prognosen sieht sich die Bundesnetzagentur nicht veranlasst, ihre Berechnungsmethodik für den Xgen der vierten Regulierungsperiode anzupassen. Besonders kritisch ist, dass der Betrachtungszeitraum erneut im Jahr 2006 beginnt, obwohl es offensichtlich ist, dass gerade dieses eine Jahr die Berechnungen deutlich zu Lasten der Netzbetreiber verzerrt.

Die Stromnetzbetreiber stehen in den nächsten Jahren vor immensen Aufgaben mit noch nie dagewesenen Investitionen. Die Beschaffung des notwendigen Kapitals an den Kapitalmärkten wird zunehmend schwieriger. Für die vierte Regulierungsperiode fehlen den Netzbetreibern bereits Erlöse aus dem mit der wachsenden Versorgungsaufgabe einhergehenden Betriebskostenanstieg. Ein absehbar deutlich zu hoch angesetzter Xgen ist vor diesem Hintergrund nicht hinnehmbar. Aus diesen Gründen und aufgrund der sehr hohen Unsicherheiten bei der Prognosegüte ist es nach Auffassung des VKU erforderlich, den Xgen für die vierte Regulierungsperiode auf den Wert „0“ festzulegen.