Kommunale Telekommunikationsunternehmen können Überbaufälle melden
Monitoringstelle zur Erfassung doppelter Glasfaserausbauvorhaben gestartet
Mit einer Monitoringstelle beabsichtigen die Bundesnetzagentur und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, eine Entscheidungsgrundlage in der Diskussion um den doppelten Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland zu schaffen. Auslöser waren verstärkte Überbauaktivitäten des marktbeherrschenden Telekommunikationsunternehmens.
10.08.23
Mit einer Monitoringstelle beabsichtigen die Bundesnetzagentur und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr, eine Entscheidungsgrundlage in der Diskussion um den doppelten Ausbau von Glasfasernetzen in Deutschland zu schaffen. Auslöser waren verstärkte Überbauaktivitäten des marktbeherrschenden Telekommunikationsunternehmens.
Seit dem 3. Juli 2023 nimmt eine Monitoringstelle der Bundesnetzagentur und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr Meldungen entgegen, die auf einen Doppelausbau von Glasfasernetzen hinweisen. Neben ausbauenden Telekommunikationsunternehmen können insbesondere auch kommunale Gebietskörperschaften und deren Behörden respektive Entscheidungsträger solche Überbaufälle der Monitoringstelle mitteilen.
Das übersichtlich strukturierte Erhebungsformular der Monitoringstelle ist über die Internetseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/doppelausbau-monitoring erreichbar. Zusätzlich zu ausbauenden Telekommunikationsunternehmen sowie Kommunen können sich auch Akteure melden, die in einem anderen Kontext mit dem Überbau von Glasfasernetzen Berührung haben.
Der VKU begrüßt die Monitoringstelle als einen ersten Schritt, um den strategischen Überbau von Glasfasernetzen durch das marktbeherrschende Telekommunikationsunternehmen in strukturierter Weise behördlich zu erfassen und letztendlich abstellen zu können. Schließlich gefährdet diese Geschäftspraktik, die den Ausbau etwa nur auf die rentabelsten Gebiete beschränkt, wichtige Investitionen von Wettbewerbern einschließlich kommunaler Telekommunikationsunternehmen vor allem auch in den ländlichen Raum. Nur wenn der strategische Überbau zeitnah gestoppt und der kooperative Ansatz beim Glasfaserausbau stattdessen gestärkt wird, hat Deutschland gute Chancen auf flächendeckendes Glasfaserinternet bis zum Jahre 2030, wie es die Bundesregierung in ihrer Gigabitstrategie anvisiert.
Die Erhebung der Überbaufälle wird auf der Internetseite der Monitoringstelle als „entscheidend“ bezeichnet, um über Schlussfolgerungen hinsichtlich des Überbauphänomens diskutieren zu können. Daher ist eine hohe Beteiligung für das Gelingen des flächendeckenden Glasfaserausbaus in Deutschland wichtig.