Novelle Elektrogesetz
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Das Bundeskabinett hat die Novelle des ElektroG beschlossen. Damit ist das parlamentarische Verfahren eröffnet. Der Bundesrat wird sich im November mit dem Gesetz befassen, der Bundestag voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2025. Der VKU hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf erstellt.

30.10.24

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BSR

Der VKU sieht dringenden Änderungsbedarf an dem Gesetzesentwurf. Zum einen betrifft dies die vorgesehene Pflicht des Wertstoffhofpersonals bzw. allgemein des örE, die angenommenen Altgeräte in die Behältnisse einzusortieren. Der zweite Punkt ist die vorgesehene Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten für alle Vertreiber unabhängig von der Größe ihrer Verkaufsstellen.

Der VKU setzt sich dafür ein, dass die Sortierpflicht des Wertstoffhofpersonals nur auf die batteriebetriebenen Altgeräte begrenzt wird und nicht etwa auch schwere und klobige Großgeräte, Lampen oder PV-Module betrifft, die nicht batteriebetrieben sind. Dies hat den Hintergrund, dass Elektroaltgeräte, die noch Batterien beinhalten, separat erfasst werden müssen, da sich insb. Lithiumbatterien in einem Haufwerk leicht entzünden können. Es wird erwartet, dass das Wertstoffhofpersonal besser als der Bürger erkennt, welche Altgeräte batteriebetrieben sind und welche nicht. Hingegen ist es nicht angemessen, dass das Wertstoffhofpersonal auch nicht-batteriebetriebene Altgeräte in die Behältnisse stellen oder legen muss. Dies kann weiterhin durch die Bürger unter der Aufsicht des Wertstoffhofpersonals erfolgen. 

Auch plädiert der VKU weiterhin für ein Verbot der – in jeder Hinsicht – nicht nachhaltigen Einweg-E-Zigaretten. Eine reine Rücknahepflicht der Vertreiber wird aus Sicht des VKU nicht verhindern, dass dieser Stoffstrom weiterhin zu einem guten Teil in der Restmülltonne landet und dort eine Brandgefahr darstellt.

Der VKU wird das Gesetzgebungsverfahren intensiv begleiten und weiter informieren.