Einwegkunststofffonds
Neue FAQ zum Einwegkunststofffondgesetz veröffentlicht

Am 26.03.2025 fand auf Initiative des VKU die digitale Veranstaltung zum Thema „Ihre Fragen zum Einwegkunststofffonds, Schwerpunkt: Leistungsmeldungen“ gemeinsam mit dem UBA und dem Deutschen Städtetag statt. Im Nachgang zur Veranstaltung hat der VKU die erstmals 2023 veröffentlichten FAQ angepasst.

08.04.25

Rund 350 Teilnehmende nahmen an der kostenfreien Veranstaltung teil, die eine wichtige Gelegenheit bot, direkt mit Experten des Umweltbundesamtes sowie Vertretern des Deutschen Städtetags und des VKU zu sprechen. Im Fokus stand die bevorstehende Funktion zur Meldung von Leistungen auf der EWKF-Plattform DIVID, die ab April 2025 verfügbar sein soll. Da somit für die Leistungsmeldungen weniger Zeit zur Verfügung steht, als ursprünglich geplant, wollten wir Anspruchsberechtigte bestmöglich unterstützen und etwaige Fragen oder Unklarheiten klären.     

Relevanz für Mitgliedsunternehmen

Seit 2024 sind Hersteller von ausgewählten Einwegkunststoffprodukten dazu verpflichtet, bestimmte Kosten der Entsorgung und Reinigung im öffentlichen Raum zu tragen, die bislang von der Allgemeinheit finanziert werden. In Deutschland verwaltet das Umweltbundesamt (UBA) hierfür den Einwegkunststofffonds (EWKFonds). Über die EWKFonds-Plattform DIVID werden die Registrierung abgabepflichtiger Unternehmen, die Einzahlung von Sonderabgaben in den EWKFonds sowie die Auszahlung eingenommener Mittel an öffentlich-rechtliche Anspruchsberechtigte abgewickelt.

FAQ aktualisiert

Im Nachgang zur Veranstaltung am 26.03.25 wurden die FAQ im VKU überarbeitet und an die Fragen und Probleme der Anspruchsberechtigten angepasst.

Sie finden darin detaillierte Erläuterungen zur Registrierung, zur Ausgestaltung der Leistungsparameter, zum Einsatz der auszuzahlenden Mittel und zu sonstigen relevanten Fragestellungen.

Falls Sie zusätzliche Fragen haben sollten, erreichen Sie Yvonne Krause, Fachgebietsleiterin Stadtsauberkeit, Winterdienst und Baubetriebshöfe per Mail krause(at)vku(dot)de oder telefonisch unter +49 30 58580262.

Terminhinweis
Zusätzlich werden wir in Kooperation mit der Akademie Dr. Obladen einen halbtägige Online-Konferenz zur Umsetzung des ‚Einwegkunststofffonds‘ am 14. Mai durchführen. Sind Sie an einer Teilnahme interessiert? Dann melden Sie sich gerne zeitnah auf der Veranstaltungsseite an: Einwegkunststofffonds. Dort finden Sie auch das vollständige Programm.

Darüber hinaus haben wir die Thematik auch auf dem Bundeskongress dieses Jahres, am 20. und 21. Mai 2025, verortet, um auch dort den aktuellen Sachstand mit relevanten Akteuren und Stakeholdern zu diskutieren. Weitere Informationen und Anmeldung zum Bundeskongress unter https://www.kommunaldigital.de/live-event/bundeskongress-der-kommunalen-abfallwirtschaft-und-stadtsauberkeit-2025

  • FAQ

    Stand: 27.03.2025