Einwegkunststoffgesetz
Ab 01.08.24 öffnet Einwegkunststoff-Plattform DIVID Registrierungen auch für kommunale Anspruchsberechtigte

Das Umweltbundesamt teilte jüngst auf der Einwegkunststoff-Plattform DIVID (www.einwegkunststofffonds.de) des Umweltbundesamtes mit, dass das Registrierungsportal, welches die digitale Ein- und Auszahlung der Gelder aus dem Einwegkunststofffonds regeln soll, ab dem 01.08.2024 auch für kommunale Anspruchsberechtigte eine Registrierung zulässt.

22.05.24

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Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) schafft die rechtlichen Grundlagen für die Bildung und Verwaltung eines Einwegkunststofffonds durch das Umweltbundesamt (UBA) und ermöglicht zukünftig die Erhebung einer Einwegkunststoffabgabe von den Herstellern bestimmter Einwegkunststoffprodukte. Für die Verwaltung und Abwicklung der dafür von den Unternehmen in den Einwegkunststofffonds zu zahlenden Abgaben richtet das Umweltbundesamt derzeit die digitale Plattform DIVID ein. Laut aktuellem Zeitplan des Umweltbundesamtes wird diese nun ab dem 1. August 2024 auch für kommunale Unternehmen zur Registrierung bereitstehen. 

Die Registrierung von Herstellern mit Niederlassung in Deutschland kann seit April 2024 vorgenommen werden. Seit diesem Zeitpunkt ist für Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland sowie deren Bevollmächtigte die Account-Erstellung möglich. Bereits ab 1. Juni 2024 wird im nächsten Schritt die Account-Erstellung auch für Anspruchsberechtigte (öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts) möglich sein. Die Registrierung selbst kann dann ab 01. August 2024 durchgeführt werden.
Bei der Registrierung sind die folgenden Angaben zu machen:

•            Name, Anschrift und Kontaktdaten des Anspruchsberechtigten, insbesondere Postleitzahl und Ort, Straße und Hausnummer, Land, Telefonnummer sowie, sofern vorhanden, die europäische oder nationale Steuernummer,
•            Angabe einer vertretungsberechtigten natürlichen Person,
•            Ansprechpartner mit E-Mail Anschrift,
•            Kontoverbindung,
•            sofern sich die Zuständigkeit aus dem Landesrecht ergibt, eine von einer zuständigen Landesbehörde ausgestellten Bestätigung der Anspruchsberechtigung unter Nennung der Rechtsgrundlagen,
•            Angabe zum örtlichen Zuständigkeitsbereich (hierbei werden abgefragt: Postleitzahl, Fläche in km² und Streckennetz in km, für innerorts zusätzlich noch die Einwohnerzahl) sowie
•            optional die Angabe der Rechtsform (hierbei kann zwischen „Körperschaft des öffentlichen Rechts“, „Stiftung des öffentlichen Rechts“, „Anstalten“ und „Sonstiges (Freitextfeld)“ ausgewählt werden).

Aus Praktikabilitätsgründen und zur eindeutigen Identifizierung ist eine Anbindung zum ELSTER - Mein Unternehmenskonto vorgesehen. Um Zugriff auf die EWKFonds-Plattform DIVID zu erhalten, benötigen Sie daher ein ELSTER Organisationszertifikat. Das UBA informiert zu allen relevanten Entwicklungen regelmäßig auf der Homepage www.ewkf.de sowie auf www.einwegkunststofffonds.de.

Wie der VKU bereits mehrfach mitteilte, werden die Mittel aus dem Einwegkunststofffonds erstmals Ende 2025 an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und weitere anspruchsberechtigte juristische Personen des öffentlichen Rechts ausgezahlt, basierend auf den Leistungen, die im Jahr 2024 erbracht wurden. Die Leistungskennzahlen sind bereits seit längerem bekannt, nicht aber die präzise Darstellung dieser. Das UBA hat jetzt an dieser Stelle auch eine Konkretisierung vorgenommen und die FAQ auf der Homepage www.einwegkunststofffonds.de aktualisiert. Zusätzlich soll demnächst noch weiteres Infomaterial veröffentlicht werden.


Der VKU wird zusätzlich im Juni/Juli 2024 eine neue Infoschrift zum Einwegkunststofffonds vorlegen und hierbei insbesondere die einzelnen Leistungsparameter konkretisieren sowie weitere offene Fragen thematisieren. Die Infoschrift erhalten dann alle Mitgliedsunternehmen in gedruckter Form auf postalischem Wege.

Anknüpfend an die neue Infoschrift wird der VKU für Mitgliedsunternehmen eine digitale Veranstaltung durchführen, die offene Fragen klären soll. Den Termin dafür werden wir mit dem Versand der Infoschrift bekanntgeben.