Immissionsschutz
Überarbeitung der Technischen Anleitung Luft (TA Luft)

Nach den Entwürfen für das Mantelgesetz und die Mantelverordnung zur nationalen Umsetzung der novellierten Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen hat das Bundesumweltministerium am 19.03.2025 nun auch einen Entwurf zur Überarbeitung der Technischen Anleitung Luft (TA Luft) vorgelegt.

11.04.25

Umsetzung in nationales Recht

Die Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen wurde durch die Richtlinie 2024/1785/EU, die am 04.08.2024 in Kraft getreten ist, tiefgreifend revidiert. Die Umsetzung der (Änderungen an der) IE-Richtlinie in deutsches Recht erfolgen v. a. im BImSchG, WHG und KrWG und im jeweiligen nachgeordneten Regelwerk. Die Umsetzung der Änderungsrichtlinie 2024/1785/EU muss bis zum 01.07.2026 abgeschlossen sein.

Die geplanten Änderungen am BImSchG, zahlreichen BImSch-Verordnungen und im Abfallrecht wurden mit den Referentenentwürfen eines Mantelgesetzes und einer Mantelverordnung bereits im Dezember 2024 vorgelegt.

Novelle der Technischen Anleitung Luft

Am 19.03.2025 hatte nun das BMUV den Verbänden den Entwurf der Novelle der TA Luft zur Umsetzung mancher Änderungen aus der Neufassung der IE-Richtlinie im Immissionsschutz zur Anhörung zugeleitet.

Die TA Luft ist für den Betrieb zahlreicher Anlagen von VKU-Mitgliedern relevant, z. B. Anlagen zur Kompostierung und Vergärung von Bioabfällen, Wertstoffhöfe, Abfallumschlag- und Sortieranlagen sowie Kraftwerke.

Bei den Änderungen an der TA Luft handelt es sich laut BMUV „im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen zur Anpassung von Verweisen aus den bzw. auf die novellierten Gesetzen und Rechtsverordnungen, insbesondere der 4. BImSchV, um die Behebung redaktioneller Fehler, notwendige Änderungen zur 1:1-Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht sowie die Umformung der Verwaltungsvorschrift in eine „Kapitellösung“.

So soll die TA Luft redaktionell in einen allgemeinen Teil und zehn „Besondere Technische Anleitungen“ zur Reinhaltung der Luft je Anlagenart entsprechend der Hauptgruppen aus Anhang 1 der novellierten 4. BImSchV geordnet werden („Kapitellösung“).“

Damit soll die rechtssichere Anwendung der Verwaltungsvorschriften in der Praxis gewährleistet sowie die Umsetzung von EU-Entscheidungen zu verbindlichen Besten Verfügbaren Techniken (BVT-Schlussfolgerungen) zukünftig beschleunigt und vereinfacht werden.

Bestehende, die TA Luft bislang überschreibende bzw. ergänzende Verwaltungsvorschriften wurden eingearbeitet, so dass bei der Anwendung keine weiteren Vorschriften durch Antragsteller und Behörden zur Genehmigung von Anlagen herangezogen werden müssen.

Ausblick

Die Verfahren zur Mantelverordnung und zum Mantelgesetz zur Umsetzung der IE-Richtlinie wurden vor der Bundestagswahl nicht mehr abgeschlossen. Die Umsetzung im Wasserrecht (WHG, IZÜV, AbwV) steht sogar noch komplett aus. Im Koalitionsvertrag haben die Partner nun jedoch die zügige 1:1-Umsetzung der Richtlinie, die Vereinfachung der TA Luft (und der TA Lärm) sowie generell die Entbürokratisierung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bei Beibehaltung des hohen Schutzniveaus von Umwelt und Gesundheit vereinbart.

Der VKU begrüßt diese Prämissen und wird die Verfahren aufmerksam begleiten.

Im mitgliedergeschützten Bereich stehen Ihnen der Entwurf vom 19.03.2025 zur Überarbeitung und Aufteilung der TA Luft sowie die Synopse zum Entwurf vom 19.03.2025 zur Überarbeitung und Aufteilung der TA Luft zum Download zur Verfügung.