Erhöhung der ÜNB-Netzentgelte 2024
ÜNB haben am 13.12.2023 deutlich erhöhte Netzentgelte für das Jahr 2024 veröffentlicht
Einige Stromverteilernetzbetreiber planen, ihre Netzentgelte nicht zum 01.01.2024 anzupassen, sondern die Differenzen zu den vorläufigen Netzentgelten im Rahmen ihres Regulierungskontos zu berücksichtigen.
18.12.23
Einige Stromverteilernetzbetreiber planen, ihre Netzentgelte nicht zum 01.01.2024 anzupassen, sondern die Differenzen zu den vorläufigen Netzentgelten im Rahmen ihres Regulierungskontos zu berücksichtigen.
Es entspricht zwar jahrelanger Regulierungspraxis der Bundesnetzagentur, etwaige Abweichungen zwischen vorläufigen und endgültigen Netzentgelten über das Regulierungskonto zu berücksichtigen. Angesichts des Umfangs und der Bedeutung der erfolgten Anpassungen der Übertragungsnetzentgelte hat der VKU aber kurzfristig Müller angeschrieben. Erfreulicherweise hat die Reaktion des Präsidenten ebenfalls nicht lang auf sich warten lassen. Er hat die Berücksichtigung der Netzentgeltdifferenzen im Rahmen des Regulierungskontos ausdrücklich bestätigt: „Wenn Netzbetreiber über höhere Liquiditätsreserven verfügen und die Vorfinanzierung stemmen können, ist es für die Bundesnetzagentur ein gangbarer Weg, wenn die Netzentgelte nicht zum 01.01.2024 angepasst werden und stattdessen die vorläufigen Entgelte bestehen bleiben.“
Die entsprechenden Schreiben sind hier zum Download abrufbar: