Kooperationsvereinbarung Gas (KoV)
Verbände veröffentlichen Kooperationsvereinbarung Gas

Die Verbände BDEW, VKU und GEODE erarbeiten und aktualisieren die Kooperationsvereinbarung Gas regelmäßig.

02.12.24

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Kooperationsvereinbarung Gas (KoV)

In der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) sind seit 2006 die Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit für einen transparenten, diskriminierungsfreien, effizienten und massengeschäftstauglichen Netzzugang geregelt. Hierdurch erfüllen sie ihre gesetzlichen Verpflichtungen nach § 20 Abs. 1 b EnWG sowie § 8 Abs. 6 GasNZV. Die Verbände BDEW, VKU und GEODE prüfen und entscheiden seitdem über die erforderlichen Änderungen der KoV.

Auf Grundlage von Änderungen gesetzlicher Regelungen sowie regulatorischer Vorgaben der Bundesnetzagentur und Anforderungen der Marktteilnehmer erfährt die Kooperationsvereinbarung Gas Anpassungen.

Der Lieferantenrahmenvertrag (Anlage 3) ist seit der KoV XIII (2022) unverändert!

 

Musteranschreiben zur Anpassung des Lieferantenrahmenvertrags

Beitrittserklärung und weitere Informationen