Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) XIV
Verbände veröffentlichen Kooperationsvereinbarung Gas (KoV) XIV

Die Verbände BDEW, VKU und GEODE erarbeiten und aktualisieren die Kooperationsvereinbarung Gas regelmäßig.

22.03.24

© 

Rido/stock.adobe.com

Kooperationsvereinbarung Gas (KoV)

In der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen (KoV) sind seit 2006 die Einzelheiten ihrer Zusammenarbeit für einen transparenten, diskriminierungsfreien, effizienten und massengeschäftstauglichen Netzzugang geregelt. Hierdurch erfüllen sie ihre gesetzlichen Verpflichtungen nach § 20 Abs. 1 b EnWG sowie § 8 Abs. 6 GasNZV. Die Verbände BDEW, VKU und GEODE prüfen und entscheiden seitdem über die erforderlichen Änderungen der KoV.

Auf Grundlage von Änderungen gesetzlicher Regelungen sowie regulatorischer Vorgaben der Bundesnetzagentur und Anforderungen der Marktteilnehmer musste die Kooperationsvereinbarung Gas überarbeitet werden.

Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen können Sie in der Energie-Info (s. unten) nachlesen.

Der Lieferantenrahmenvertrag (Anlage 3) ist unverändert!

Musteranschreiben zur Anpassung des Lieferantenrahmenvertrags

Beitrittserklärung und weitere Informationen