Die Fernleitungsnetzbetreiber haben Mitte Juli 2023 ihren Planungsstand für das künftige überregionale Wasserstoff-Kernnetz an das BMWK und die Bundesnetzagentur übergeben. Der Planungsstand ist hier abrufbar. Grundlage ist der Gesetzentwurf mit Regelungen zum rechtlichen und regulatorischen Rahmen eines zukünftigen Wasserstoff-Kernnetzes in Deutschland, den das Bundeskabinett am 24.05.2023 beschlossen hat. Hier können Sie unsere Stellungnahme dazu einsehen.
Die erste Stufe für den angestrebten Aufbau der Wasserstoffnetzinfrastruktur ist die Planung eines Wasserstoff-Kernnetzes. Hierfür haben die Fernleitungsnetzbetreiber in Abstimmung mit Bundesnetzagentur und dem BMWK ihre Vorschläge vorgelegt. Informationen zu den Kriterien finden Sie hier.
In der bereits in Vorbereitung befindlichen zweiten Stufe erfolgt eine umfassende Wasserstoffnetzplanung im Rahmen eines integrierten Netzentwicklungsplans (NEP) Erdgas und Wasserstoff für die Jahre 2025-2037.
Grundlage des Entwurfes des Kernnetzes bilden die in § 28r Energiewirtschaftsgesetz (EnWG-E) normierten Voraussetzungen (vgl. dazu auch unsere Stellungnahme vom 15. Mai 2023). Auf der Basis der hierfür entwickelten Kriterien wurde ein Szenario gesetzt, das wesentliche Wasserstoff-Infrastrukturen, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen, enthält.
Der VKU hat den Planungsstand zum H2-Kernnetz mit einer Stellungnahme kommentiert. Hier die wichtigsten Aspekte:
- Zustimmung zum Vorgehen: durch die Mehrstufigkeit des Verfahrens ist die schnelle Infrastrukturertüchtigung möglich. Die Möglichkeit des Nachjustierens und die Phase 2, in der es um die Anbindung der nachgelagerten Netze geht, erlaubt trotzdem Gründlichkeit in der Netzplanung.
- Mit den avisierten 11.200 km Leitungen ist eine nennenswerte Länge angestrebt und liegt deutlich über den von BNetzA geschätzten Längen von 4000-5000 km, die deutlich zu kurz wären
- Dass KWK-Anlagen von 100 MWel berücksichtigt wurden, ist richtig. Bei manchen Eingangsparametern muss dennoch nachgebessert werden, v.a. bei der Nachvollziehbarkeit der eingegangenen Werte.
- Es gibt trotz des Ziels der regionalen Ausgewogenheit „weiße Flecken“ auf der Deutschlandkarte - hier muss nachgebessert werden!
- Die angekündigte Phase 2 und die damit verbundene weitere Nachbesserung des EnWG ist kritisch für die Gasverteilernetzbetreiber. Der VKU bringt konkrete Anforderungen, die dann zu berücksichtigen sind, bereits an.
Hintergrundinformationen:
Mit dem Wasserstoff-Kernnetz sollen derzeit bekannte große Verbrauchs- und Erzeugungsregionen für Wasserstoff in Deutschland erreicht und so zentrale Wasserstoff-Standorte, beispielsweise große Industriezentren, Speicher, Kraftwerke und Importkorridore, angebunden werden. Das Kernnetz wird wichtige Wasserstoff-Infrastrukturen, die bis 2032 in Betrieb gehen sollen, beinhalten. Das Kernnetz wird von den Fernleitungsnetzbetreibern modelliert und bildet das Grundgerüst der Wasserstoff-Infrastruktur. Darauf aufsetzend wird es dann weitere Ausbaustufen des Wasserstoffnetzes geben.
Zum Prozess im Herbst 2023:
Parallel zur Phase der Modellierung und der Entwurfs-Vorstellung durch die Fernnetzbetreiber läuft das parlamentarische Verfahren zur Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes. Der entsprechende Kabinettbeschluss erfolgte am 24. Mai 2023. Der Abschluss des parlamentarischen Verfahrens und das Inkrafttreten der Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes, welche den § 28r EnWG-E als Rechtsgrundlage des Wasserstoff-Kernnetzes beinhalten, werden für den Herbst 2023 angestrebt. Hierdurch werden die Voraussetzungen des H2-Kernnetzes sowie das entsprechende Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der BNetzA verbindlich festgelegt. Auch nach den gesetzlichen Festlegungen sind im Genehmigungsverfahren weitere Gelegenheiten zur Stellungnahme vorgesehen.
Für eine an die H2-Kernnetz-Planung anschließende umfassende Wasserstoffnetzplanung wird in der zweiten Stufe ein integrierter Netzentwicklungsplan Erdgas und Wasserstoff für die Jahre 2025-2037 und danach alle zwei Jahre auf rollierender Basis entwickelt.
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel eines privatwirtschaftlichen Aufbaus des Wasserstoff-Kernnetzes, das durch Netzentgelte finanziert werden soll. Nach aktueller Planung soll ein möglichst bundesweit einheitliches Netzentgelt implementiert werden, das in der Hochlaufphase gedeckelt ist, um einen raschen Markthochlauf zu unterstützen. Die Netzentgelte sollen durch zeitliche Streckung auf ein marktgängiges Niveau gebracht werden. Dazu wird aktuell unter Einbeziehung der Möglichkeit einer subsidiären Teilabsicherung durch den Bund ein detailliertes Konzept entwickelt.