Anreizregulierung
VKU Stellungnahme zu Anreizmechanismen für die Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen

Die BNetzA arbeitet im Zuge der Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens (NEST) auch an der Anpassung der Qualitätsregulierung. Der VKU hat zum 29.11.2024 die Stellungnahme zum betreffenden Eckpunktepapier eingereicht.

19.12.24

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat das Papier "Eckpunkte zu den Methoden der Anreizmechanisman für die Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen - insbesondere zur Steierung der Energiewendekompetenz" im Oktober 2024 veröffentlicht. Im Rahmen der Veröffentlichung hat die BNetzA am 29. Oktober 2024 zu einem ein Expertenaustausch geladen, an dem Experten, Vertreter aus der Praxis und Wissenschaft teilgenommen haben.

Das Papier „Eckpunkte zu den Methoden der Anreizmechanismen für die Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen – insbesondere zur Steigerung der Energiewendekompetenz“ konkretisiert die ersten Überlegungen der BNetzA aus dem Papier "Netze. Effizient. Sicher. Transformiert." (NEST), welches Anfang 2024 veröffentlicht wurde. Der NEST-Prozess befasst sich mit dem Regulierungsrahmen der Entgelte. Dazu hat der VKU bereits eine erste Stellungnahme am 29.02.2024 vorlegt.

Der Prozess zur genauen Ausgestaltung der Qualitätsregulierung begann im Oktober 2024. Dieser Prozess ist für die Netzbetreiber bedeutend, da die Qualitätsregulierung erhebliche finanzielle Auswirkungen haben kann. Des Weiteren soll mit dem Qualitätselement ein Instrument konkretisiert werden, mit dem die BNetzA den Fortschritt der Energiewende bemessen kann.

Der VKU hat am 29.11.2024 eine Stellungnahme zum BNetzA-Papier „Eckpunkte zu den Methoden der Anreizmechanismen für die Versorgungsqualität von Energieversorgungsnetzen – insbesondere zur Steigerung der Energiewendekompetenz“  veröffentlicht (s. download).

Die Positionen des VKU in Kürze:

  • Der VKU ist skeptisch bezüglich der Erweiterung des Qualitätselements, da entgegen der Ziele des NEST-Prozesses eine aufwändige, komplexe und detaillastige Regulierung droht.
  • Der Aufwand und Nutzen zur Messung des Kriteriums „Energiewendekompetenz“ sind zu überprüfen. Die Definition des Begriffs Energiewendekompetenz bedarf einer Nachschärfung seitens der BNetzA.
  • Die Überlegung, den Adressatenkreis der Qualitätsregulierung auf Teilnehmer des vereinfachten Verfahrens auszuweiten beurteilt der VKU äußerst zurückhaltend. Das aktuell bestehende vereinfachte Verfahren der bisherigen vier Regulierungsperioden hat sich aus sich des VKU bewährt (vgl. VKU-Stellungnahme vom 29.02.2024).
  • Die Ausweitung der Transparenz muss in einem Aufwand-Nutzen-Verhältnis stehen. Bereits heute sind umfangreiche Daten der Netzbetreiber und deren Qualitätskennzahlen verfügbar, die umfassende Transparenz über die kaufmännischen und technischen Kennzahlen aller Netzbetreiber ermöglichen.
  • Der VKU stimmt der BNetzA zu, dass eine Qualitätsregulierung im Gasbereich angesichts der besonderen Situation der Gasnetze jedenfalls derzeit nicht sinnvoll.
  • Der VKU begrüßt die Überlegung, das Qualitätselement Netzzuverlässigkeit Strom grundsätzlich beizubehalten inkl. des dort etablierten Bonus-Malus-Systems. Jedoch lehnt der VKU die restriktive Auslegung der BNetzA bei dem Grund „höhere Gewalt“ ab.
  • Die von der BNetzA vorgeschlagenen Kriterien zum Netzanschluss greifen zu kurz, da beispielsweise Anschlussgröße, die Komplexität hinter dem Anschluss, das Versorgungsgebiet sowie die Besiedlungsstruktur (Stadt/Land) relevant sind, um die Anschluss- und Leistungsdichte zu bestimmen.

Standardisierung sollte nach Auffassung des VKU kein Selbstzweck sein und keine (zusätzliche) Regulierung erforderlich machen. Die Vielfältigkeit der Stadtwerke ist ein besonderer Garant dafür, auf lokale und individuelle Kundenbelange flexibel zu reagieren, was durch eine überbordende Standardisierung gefährdet werden kann.